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Die staatliche Koordinierungsstelle

Information, Einbindung der Zivilgesellschaft, Umsetzung der UN-Konvention

Gestikulierende Hände

Die UN-Konvention

Schätzungsweise 650 Mio. Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollten.

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Gesetzlicher Auftrag

Umsetzung der Konvention in Deutschland

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Inklusionsbeirat

Den Kern der Arbeit der Koordinierungsstelle bilden der Inklusionsbeirat und die vier ihm zugeordneten Fachaussschüsse.

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Die Fachausschüsse

Die Struktur des Koordinierungsmechanismus folgt einer Satellitenstruktur: Der Inklusionsbeirat bildet das übergeordnete Gremium, dem die vier Fachausschüsse zugeordnet sind.

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