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Landkarte der inklusiven Beispiele

Die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Leuchttürme zeigen den Weg

Die obere Hälfte einer grauen Deutschlandkarte, darunter der Schriftzug "Deutschland wird inklusiv"

Inklusionstour 2011-2013


Deutschland wird inklusiv - Wir sind dabei!

Inklusive Beispiele, inklusive Parties und ein Hörfilmabend!

Schulische Integration bzw. Inklusion im Landkreis Schaumburg

Kurzbeschreibung:

Im Landkreis Schaumburg gewährleisten sonderpädagogische Grundversorgung, Integrationsklassen, Mobile Dienste, inklusive Beschulung sowie das Schulische Beratungszentrum für emotionale und soziale Entwicklung, dass alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Eltern dies wünschen, eine Regelschule besuchen.
Beim Förderbedarf Geistige Entwicklung befindet sich die Integration zzt. noch im Aufbau.

Beschreibung:

Projektort
Der Landkreis Schaumburg hat eine relativ hohe Bevölkerungsdichte von ca. 240 EW/km2. Etwa die Hälfte der Einwohner lebt in Städten. Im Jahr 2009 waren 13,6% der Bevölkerung zwischen 5 und 18 Jahre alt.

Zielgruppe
Im Schuljahr 2010/11 bestehen im Landkreis SHG 26 Grundschulen, je 2 Hauptschulen und Realschulen, 5 kombinierte Haupt- und Realschulen, wovon 3 auslaufen, 4 Integrierte Gesamtschulen sowie (noch) 4 Förderschulen. Die große Mehrheit der Eltern wünscht für ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch der zuständigen Grund- oder Hauptschule oder einer IGS.

Ziel
Schülerinnen und Schüler (SuS), deren Eltern dies wünschen, werden im gesamten Landkreis integrativ (inklusiv) beschult. Damit dies erreicht werden kann, wird eine enge Kooperation aller Lehrkräfte innerhalb einer Schule, mit den zuständigen Förderschullehrkräften, den Förderzentren vor Ort sowie den Förderzentren für Körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen außerhalb des Landkreises angestrebt.

Sonderpädagogische Förderung und Integration
Sonderpädagogische Förderung findet im Landkreis SHG statt:
in einer Förderschule, in der sonderpädagogischen Grundversorgung in einer Grundschule,
in integrativen Maßnahmen, in Integrationsklassen, durch inklusive Beschulung.
Die integrative Förderung von SuS mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen wurde ab 2001 in großer Übereinstimmung der Förderschulen, des Schulträgers und der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Landkreis eingeführt und weiter entwickelt. Die Kreiselternschaft unterstützt diese Entwicklung. Mit der flächendeckenden Realisierung der sonderpädagogischen Grundversorgung und der anschließenden Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sekundarbereich I in Integrationsklassen wurde im Landkreis ein erster bedeutsamer Schritt in Richtung Inklusion gemacht. Mittlerweile werden SuS der Primarstufe und der Sekundarstufe I weitgehend integrativ unterrichtet.

Die sonderpädagogische Grundversorgung
Im Schuljahr 2001/02 wurde die sonderpädagogische Grundversorgung in den ersten 3 Grundschulen eingeführt; seit dem Schuljahr 2009/10 ist sie in allen 26 Grundschulen realisiert. SuS mit besonderem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung werden in ihrer zuständigen Grundschule gefördert. Das bedeutet auch präventive Arbeit; auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kindern ein sonderpädagogischer Status zuerkannt werden muss. Bei Schwierigkeiten im Lernen wird grundsätzlich angestrebt, frühestens ab Ende der Klasse 2 das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten. Die SuS werden nach der Feststellung dann zieldifferent beschult und erhalten einen fächerbezogenen Leistungsbericht. SuS mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung und in der Sprache benötigen zzt. noch zum Wechsel in die Sekundarstufe eine Überprüfung und ggfs. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Die Erfahrungen in diesem Bereich sind ganz überwiegend positiv: Stigmatisierung und Ausgrenzung von Kindern werden weitgehend vermieden. Außerdem wird von den Schulen übereinstimmend berichtet, dass sehr viele Kinder mit Problemen in den Bereichen Lernen und Sprache besser und mehr lernen, wenn sie in der Grundschule verbleiben, als wenn sie in eine Förderschule überwiesen werden. Ferner entwickeln sie ein deutlich höheres Selbstbewusstsein.

Die sonderpädagogische Förderung wird flexibel mit unterschiedlichen Organisationsformen durchgeführt. Der größtmögliche Anteil des Unterrichts wird - teilweise mit differenzierendem Unterrichtsmaterial - gemeinsam erteilt, jedoch wird auch in Kleingruppen gefördert, um z.B. individuelle Wochenpläne zu erarbeiten. Hinzu kommen spontan abzustimmende Kurzzeitförderungen, etwa bei Einführung in neue Themenbereiche.

Integrative Maßnahmen/Mobile Dienste
SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung, im Sehen oder Hören werden weitgehend an den Schulen aller Schulformen durch Mobile Dienste der Förderschulen gefördert. In der Sekundarstufe erhalten auch SuS mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache Förderung durch den Mobilen Dienst. Der Schwerpunkt des Mobilen Dienstes liegt nicht nur in der schulischen Begleitung von SuS, sondern auch in der Beratung von Lehrkräften mit dem Ziel, sie in die Lage zu versetzen, das beeinträchtigte Kind zu unterstützen, so dass in absehbarer Zeit auf die sonderpädagogische Fördermaßnahme verzichtet werden kann. Ein Teil der Beratung bezieht sich dabei auf die Ausstattung und den Umgang mit technischen Hilfsmitteln wie Lesehilfen, Hörgeräte, spezielle PC etc.

Integrationsklassen
Im Sekundarbereich gibt es an allen Standorten Integrationsklassen mit jeweils 5 SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen, in denen die integrative Beschulung des Primarbereichs fortgesetzt wird. Diese SuS werden zieldifferent unterrichtet.
Von Beginn an war für alle Integrierten Gesamtschulen in Schaumburg der Leitgedanke "Eine Schule für alle Kinder" bestimmend. Entsprechend führt grundsätzlich jeder Jahrgang der IGS eine Integrationsklasse. Auch dabei werden eindeutig positive Erfahrungen gemacht. SuS mit Beeinträchtigungen erleben Entwicklungschancen und Unterstützung, Integration statt Ausgrenzung. Alle SuS werden in der Entwicklung von Teamfähigkeit, sozialem Lernen, Rücksichtnahme und gegenseitigem Respekt unterstützt.

SuS mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden im Landkreis Schaumburg bisher noch in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung bzw. in anerkannten Tagesbildungsstätten unterrichtet. Für das Schuljahr 2011/12 ist die Einrichtung einer Integrationsklasse in einer Grundschule geplant.

Inklusive Beschulung
In allen Schulformen des Primar- und des Sekundarbereichs I werden auch SuS inklusiv beschult. Es handelt sich dabei um Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in ganz unterschiedlichen Bereichen, die gefördert werden, ohne dass ihnen zuvor ein sonderpädagogischer Status bescheinigt wurde. Zum 1.8.2009 haben insgesamt 73 SuS mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen davon profitiert.

Das Schulische Beratungszentrum (SBZ)
Neben der Förderung von SuS mit Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung durch die sonderpädagogische Grundversorgung und den Mobilen Dienst entstand zum Schuljahr 2006/07 das Schulische Beratungszentrum an der Albert-Schweitzer-Schule, Obernkirchen, als gemeinsame Einrichtung des Landkreises Schaumburg und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Hannover, aufgrund eines Kooperationsvertrages. Dieses Beratungszentrum unterstützt die allgemein bildenden Schulen im Landkreis Schaumburg in ihrer Arbeit mit SuS, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen. Lehrkräfte, Eltern sowie SuS können sich an das SBZ wenden und erhalten auf freiwilliger Basis Unterstützung in Form von Beratung. Wenn es sich im Verlauf des Beratungsprozesses als notwendig erweist, werden andere Professionen mit einbezogen (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Beratungslehrer etc.).
In den Regelschulen wird jedoch immer häufiger über die Zunahme der Zahl von Kindern mit besondrem Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich berichtet, und es hat sich gezeigt, dass in einzelnen Fällen zusätzlich zur Beratung ein Angebot von ergänzenden Fördermaßnahmen notwendig ist. Daher wurde zum Schuljahr 2010/11 ein erweitertes Konzept für das SBZ umgesetzt, das zusätzliche Diagnose- und Fördermöglichkeiten vorsieht. Dies können integrative Maßnahmen sein, die in der Klasse durchgeführt werden, aber - entsprechend den individuellen Voraussetzungen beim Schüler oder der Schülerin - auch Maßnahmen außerhalb der Klasse oder sogar außerhalb der Schule. Diese Maßnahmen sind zeitlich eng begrenzt und haben immer das Ziel, dass die betroffenen SuS in der Klasse verbleiben bzw. zurückkehren. Sie bleiben in jedem Fall Schüler ihrer Schule.

Rückgang der Förderschulen
Bedingt durch die Einführung der Grundversorgung im Primarbereich sowie die Fortführung und Ausweitung der integrativen Beschulung im Sekundarbereich I sind die Schülerzahlen an den Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen bzw. Sprache stark gesunken. Von den ursprünglich 5 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sind inzwischen nur noch 3 vorhanden, eine davon auslaufend, d.h. sie nimmt keine neuen SuS mehr auf. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache wurde bereits vor 4 Jahren aufgelöst; heute gibt es noch eine jahrgangsübergreifende Sprachheilklasse an einer Grundschule.
Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Im Primarbereich der Förderschule Stadthagen, dem einzigen noch vorhandenen Primarbereich mit dem Förderschwerpunkt Lernen, ist die Schülerzahl inzwischen stark abgesunken. Im 5. Jahrgang der 3 Förderschulen sind insgesamt nur 16 Kinder aufgenommen worden, was in Rinteln und Obernkirchen bereits zu jahrgangsübergreifenden Klassen geführt hat.

Perspektiven von Integration und Inklusion
Die Schulen im Landkreis Schaumburg befinden sich auf dem Weg, die inklusive Beschulung von SuS mit Beeinträchtigungen entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen.
Brereits im Schuljahr 2009/10 werden in der Primarstufe 162 SuS mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult gegenüber 59 Kindern in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. In der Sekundarstufe I wird die Mehrzahl der SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen beschult (214 SuS), 109 dagegen bereits in der Regelschule. Für das Schuljahr 2010/11 hat sich die Zahl der SuS in den Integrationsklassen der Sekundarschulen deutlich erhöht. Zudem werden 73 SuS inklusiv beschult, auch dies mit steigender Tendenz.

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Adresse:

Jahnstr. 20
31655 Stadthagen

Kontakt:

RSD Jürgen Landfester
Nieders. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover
Tel: 0511 / 106 2433


Hin­weis zur Haf­tung

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