Soziale Pflegeversicherung
In den Jahren 1994 und 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt. Sie stellt eine weitere Säule der sozialen Sicherung dar.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI versichert. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen pflegebedürftigen Menschen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Pflegeleistungen müssen dabei immer auf Teilhabe ausgerichtet sein. Dieser Punkt wird in Fachkreisen momentan verstärkt diskutiert. Es liegen bereits gute Ansätze vor, den Pflegebedürftigkeitsbegriff dahingehend zu erweitern, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z.B. aufgrund Demenz) berücksichtigt werden können.
Personen, die privat krankenversichert sind, müssen sich nach dem SGB XI bei einem privaten Versicherungsunternehmen für den Fall der Pflegebedürftigkeit absichern. Die Leistungen entsprechen denen der sozialen Pflegeversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung ist zu unterscheiden von der privaten Pflegezusatzversicherung. Menschen mit Behinderung haben aufgrund der Risikoabschätzung häufig große Schwierigkeiten, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird daher in aller Regel vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

