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Das All­ge­mei­ne Gleichbehandlungs­gesetz (AGG)

Das AGG trat am 18. August 2006 in Kraft. Mit diesem Gesetz ist der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung behinderter Menschen nachgekommen: einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr.

Die vier Richtlinien der Europäischen Union

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist Bestandteil des "Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006". Es ist als Artikel 1 dieses Gesetzes am 18. August 2006 in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt vier Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinien) in nationales Recht um.

Eine Übersicht zu den Richtlinien befindet sich in den Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz vom 18. März 2005 und 29. Juni 2006.

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