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In­for­ma­tio­nen zum So­zi­al­ge­setz­buch IX - Rehabilitation und Teilhabe be­hin­der­ter Men­schen

Die Zusammenfassung ist in einfacher Sprache. Vielen Dank dafür an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von People First! Sie haben uns den Text geschrieben.

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Das Sozialgesetzbuch 9 ist ein wichtiges Buch mit Gesetzen für behinderte Menschen. In dem Gesetz stehen wichtige Dinge. Zum Beispiel steht darin, wie behinderte Menschen an Hilfsmittel kommen können. Oder wie sie an andere Dinge kommen können, die sie wegen ihrer Behinderung im Privatleben oder bei der Arbeit brauchen. Das Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2001.

Das sind wichtige Dinge aus dem Gesetz:

Servicestellen werden eingerichtet.

Was ist eine Servicestelle? Das ist ein Büro. Zu diesem Büro kann man als behinderter Mensch gehen, wenn man ein Hilfsmittel oder eine Kur oder etwas ähnliches beantragen möchte. Früher war es schwierig, weil man oft von einer Stelle zur anderen geschickt wurde, wenn man einen Antrag stellen wollte. Zum Beispiel wurde man von der Krankenkasse zur Rentenversicherung weiter geschickt und so weiter. Deshalb hat es oft sehr lange gedauert, bis man dann auch bekommen hat, was man braucht.

Heute muss man sich nur noch an eine Service-Stelle wenden. Sie hilft beim Antrag-Stellen weiter, damit es schneller geht. Die Service-Stelle begleitet den behinderten Menschen so lange, bis der Antrag endgültig bewilligt oder abgelehnt worden ist. Service-Stellen gibt es in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis.

Was läuft ab, wenn man einen Antrag gestellt hat?

Am besten stellt man einen Antrag bei der Service-Stelle. Sie hilft dann weiter. Man kann aber auch bei der Stelle den Antrag stellen, von der man glaubt, dass sie direkt zuständig ist. Wir nehmen als Beispiel die Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse einen Antrag bekommt, muss sie innerhalb von 2 Wochen entscheiden, ob sie die richtige Stelle für den Antrag ist.

Wenn sie den Antrag zum Bearbeiten angenommen hat, kann es sein, dass sie noch zusätzlich eine Arzt-Meinung für die Entscheidung braucht. Das nennt man ein Gutachten. In unserem Beispiel hat die Krankenkasse dann noch mal 3 Wochen Zeit, das Gutachten zu besorgen und über den Antrag zu entscheiden.

Wenn die Krankenkasse nicht für den Antrag zuständig ist, muss sie das auch innerhalb von 2 Wochen entschieden. Sie muss aber dann den Antrag sofort an die Stelle weiter geben, die nach ihrer Meinung dafür zuständig ist. Wir nehmen als Beispiel das Sozialamt. Das Sozialamt hat dann höchstens 5 Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Dabei ist es egal, ob das Sozialamt wirklich zuständig ist oder nicht, es muss auf jeden Fall selbst entscheiden und darf den Antrag nicht noch einmal an eine andere Stelle weitergeben.

Manchmal werden diese Zeiten von einer Stelle nicht eingehalten. Und wenn es dafür keinen wichtigen Grund gibt, kann sich der behinderte Mensch dagegen wehren. Er kann dann sagen, dass er sich zum Beispiel ein Hilfsmittel selber kauft, wenn die Stelle nicht bis zu einem bestimmten Tag über den Antrag entschieden hat. Die Stelle muss dem behinderten Menschen dann das Geld für das Hilfsmittel zurück geben. Das Hilfsmittel darf aber von dem behinderten Menschen nicht zu einem höheren Preis eingekauft werden, als die eigentlich zuständige Stelle dafür bezahlt hätte.

Wunsch- und Wahlrecht: Betroffene können sagen, was sie sich wünschen.

Sie können zwischen verschiedenen Dingen auswählen. Wenn ein behinderter Mensch zum Beispiel ein Hilfsmittel braucht, kann er sagen, welches Hilfsmittel für ihn am besten wäre. Er kann zum Beispiel sagen, dass für ihn ein bestimmtes Auto eines bestimmten Herstellers wegen seiner Behinderung am besten wäre. Dieses Auto muss aber nur dann bezahlt werden, wenn es wirklich wichtig ist und gut zu dem behinderten Menschen passt. Und das Auto darf auch nicht zu teuer sein.

26 Euro Mehr im Monat für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen.

Das Sozialgesetzbuch 9 gilt seit dem 1. Juli 2001. Seitdem verdienen Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen 26 Euro mehr als vorher. Das gilt aber nur für Menschen, die vor dieser Zeit weniger als 323 Euro verdient haben

Eltern müssen weniger bezahlen, wenn ein Familienmitglied in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet.

Vor dem 1. Januar 2002 mussten die Eltern von behinderten Menschen Geld für einen Werkstatt-Platz bezahlen, damit der behinderte Mensch dort arbeiten konnte. Das mussten sie aber nur, wenn sie genug Geld hatten. Das Sozialamt hat vorher geprüft, ob die Eltern des behinderten Menschen so viel Geld hatten, dass sie etwas für den Werkstattplatz bezahlen konnten. Je mehr Geld die Eltern hatten, desto mehr mussten sie für den Werkstatt-Platz bezahlen. Heute ist das anders. Seit dem 1. Januar 2002 müssen Angehörige nur noch 26 Euro für einen Werkstattplatz bezahlen. Das müssen sie aber nur, wenn sie genügend Geld haben. Das Sozialamt prüft, wie viel Geld sie haben. Wenn sie die 26 Euro bezahlen müssen, dann gilt das nur, bis der behinderte Mensch 27 Jahre alt ist. Danach müssen sie gar nichts mehr bezahlen.

Behinderte Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es um Arbeit und Arbeitsplätze geht.

Seit es das Sozialgesetzbuch 9 gibt, dürfen diese Dinge nicht mehr passieren, wenn es um Arbeit geht:

ArbeitnehmerInnen dürfen nicht daran gehindert werden, beruflich aufzusteigen, nur, weil sie behindert sind.
ArbeitnehmerInnen dürfen keine Anweisungen bekommen, die zu ihrem Nachteil sind, nur weil sie behindert sind.
ArbeitnehmerInnen dürfen nicht gekündigt werden, nur, weil sie behindert sind.
Behinderte Menschen dürfen an der Arbeit nur dann anders behandelt werden, wenn sie wegen ihrer Behinderung eine bestimmte Sache nicht machen können, die für eine bestimmte Arbeit wirklich wichtig ist.

Behinderte Menschen müssen die Möglichkeit bekommen, sich so zu verständlich zu machen, wie sie es am besten können.

Wenn behinderte Menschen einen Antrag stellen wollen, müssen sie zum Sprechen, Schreiben oder Lesen die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wenn zum Beispiel ein gehörloser Mensch bei einer Stelle vorsprechen will, muss er dies in seiner Sprache machen können. Das heißt, er kann sich einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mitnehmen, der/die die Gebärdensprache in gesprochene Sprache übersetzt und umgekehrt. Im Sozialgesetzbuch 9 steht, dass der Übersetzer oder die Übersetzerin bezahlt werden muss. Das gilt auch, wenn sich behinderte Menschen mit Gutachtern oder Gutachterinnen verständigen müssen. Und es gilt auch, wenn sie mit Stellen sprechen müssen, die eine bestimmte Leistung erbringen. Das kann zum Beispiel eine Firma für Hilfsmittel sein.

Behindertenverbände dürfen klagen.

Manchmal gibt es Streit zwischen behinderten Menschen und Behörden. Wenn behinderte Menschen Streit mit bestimmten Stellen haben, gibt es manchmal die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht oder vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Früher konnte der behinderte Mensch nur als Einzelperson vor Gericht klagen, um den Streit zu klären. Seit es das Sozialgesetzbuch 9 gibt, können sich die behinderten Menschen von Behindertenverbänden vor Gericht helfen lassen. Das ist gut, weil sich Behindertenverbände gut mit vielen Dingen auskennen.

Hier die wichtigsten Neuheiten aus dem Sozialgesetzbuch 9 auf einen Blick:

  • In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis muss es Service-Stellen geben. Das sind Büros, die weiter helfen, wenn man einen Antrag auf bestimmte Sachen stellen möchte.
  • Mehr Wunschrechte und Wahlrechte: Behinderte Menschen können mehr auswählen, wenn es um Hilfen für sie geht. Es wird ausprobiert, dass behinderte Menschen einen bestimmten Geldbetrag bekommen und damit ihre Hilfen selber einkaufen. Das nennt man „Persönliches Budget“.
  • Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen bekommen 26 Euro mehr Lohn.
  • Eltern behinderter Menschen müssen viel weniger bezahlen, damit ein behinderter Mensch einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen bekommt. Die Eltern müssen aber nur dann bezahlen, wenn sie selber genug Geld haben.
  • Behinderte Menschen müssen sich mit bestimmten Stellen so verständigen können, wie sie es am besten können. Das muss von der Stelle, mit der der behinderte Mensch sich verständigen will, auch bezahlt werden.
  • Behinderte Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es um Arbeit und Arbeitsplätze geht.

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