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Hüppe: Länder sollen Vorkehrungen für hochwertige inklusive Bildung treffen

Behindertenbeauftragter begrüßt neues Gutachten über das Recht auf inklusive Bildung

Ausgabejahr
2010
Erscheinungsdatum
28.01.2010

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt das Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf das deutsche Schulsystem, das heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Nach dem Gutachten, das von der Elterinitiative „Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen Nordrhein-Westfalen“ und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) initiiert wurde, haben behinderte Kinder und Jugendliche bereits jetzt ein Recht auf die Aufnahme in die Allgemeine Schule, ohne dass dem entgegen gehalten werden könnte, es stünden nicht genügend finanzielle, organisatorische oder logistische Mittel zur Verfügung. Die Länder sind jetzt aufgerufen, so Hüppe, die Vorkehrungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen, damit sie eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige inklusive Bildung in den allgemeinen Schulen erhalten. Es darf nicht mehr sein, so Hüppe weiter, dass Eltern um einen Platz in der allgemeinen Schule für ihre behinderten Kinder betteln müssen. Es dürfe auch nicht sein, dass Eltern für ihre Kinder das Recht auf gemeinsamen Unterricht einklagen müssten oder gar darauf spekuliert werde, dass aufgrund der Belastung der Eltern sie diesen Weg erst gar nicht einschlagen. Das Gutachten stelle zudem klar, dass es nicht mehr um das ob, sondern um das wie eines gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kinder und Jugendlichen gehe – und das nicht in ferner Zukunft sondern jetzt.

Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf das deutsche Schulsystem


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