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KMK verpasst Chance, Recht auf gemeinsamen Unterricht klarzustellen

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 25.11.2011

„Auch wenn man der Kultusministerkonferenz zugute halten muss, dass sie einige gute Grundsätze zur Inklusion formuliert hat, bleibt sie hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Es wurde die Chance vertan, das Recht von Kindern mit Behinderung auf gemeinsamen Unterricht für alle Bundesländer klarzustellen", so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich der heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Es sei begrüßenswert, dass der Begriff Inklusion in den Empfehlungen durchgängig verwendet werde. Noch vor wenigen Jahren sei dies undenkbar gewesen. Allerdings müsse man dann hieraus die richtigen Schlüsse ziehen, so Hubert Hüppe. "Es gibt zu viel 'kann' und zu wenig 'muss' in den Empfehlungen. Wer Wahlfreiheit ernst nimmt, muss verhindern, dass Kinder mit Behinderungen zwangsweise Förderschulen besuchen müssen. Sie können nicht noch Jahre warten bis ihr Recht auf gemeinsamen Unterricht verwirklicht wird", betonte der Beauftragte.

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