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Logo Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Link zur Startseite)


Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Als weitere Säule des Paradigmenwechsels wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgsesetz (AGG) verabschiedet. Es trat am 18. August 2006 in Kraft. Auch mit diesem Gesetz ist der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung behinderter Menschen nachgekommen. Sie hatten seit langer Zeit einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr gefordert.

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Behindertengleichstellungsgesetz

Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).

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Weitere gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung

In nachfolgenden Gesetzen finden sich weitere Regelungen, die der Gleichstellung behinderter Menschen dienen.

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Behinderung und Ausweis

Um als behinderter Mensch bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein bestimmter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und in einem Ausweis bescheinigt wird.

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Nachteilsausgleiche

Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen bzw. abzumildern, können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

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Internationale Politik für Menschen mit Behinderung

Politik für Menschen mit Behinderung hat mittlwerweile auf allen internationalen Ebenen einen festen Platz. Dazu gehören die Vereinten Nationen und die Euopäische Gemeinschaft genauso, wie bilaterale Vereinbarungen.

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