Hubert Hüppe wird neuer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Langjähriger behindertenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion tritt neues Amt zum 1. Januar 2010 an
- Ausgabejahr
- 2009
- Erscheinungsdatum
- 17.12.2009
Der langjährige behindertenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Hubert Hüppe, wird neuer Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Bundeskabinett bestellte Hüppe auf seiner Sitzung am 16. Dezember 2009. Er tritt sein neues Amt zum 1. Januar 2010 an. Hüppe tritt die Nachfolge von Karin Evers-Meyer an, die das Amt seit 2005 ausgeübt hatte. Hüppe ist selbst Vater eines behinderten Sohnes.
"Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Mittelpunkt meines neuen Amtes stehen", sagte Hüppe. "Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung werde ich den Aktionsplan entwickeln, der in allen Bereichen des Lebens ihre Teilhabe sicherstellt – im Kindergarten, in der Schule, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz." Bei der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe sei ihm persönlich besonders wichtig, dass Teilhabe als Menschenrecht begriffen werde.
Lebenslauf Hubert Hüppe
- geboren am 03.11.1956 in Lünen, verheiratet, drei Kinder
- 1991 -2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Engagement im Bereich Menschen mit Behinderung
- Kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus e.V.
- Mitglied des Fachbeirates der BAG Integrationsfirmen e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V.
Das Amt:
Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Der beauftragten Person zur Seite steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Nach § 15 BGG hat er die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.




