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Rente

Renten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes geleistet. Doch was wird eigentlich unter gesetzlicher Rentenversicherung verstanden? Wie kommt es überhaupt zu einem Rentenanspruch und wie erlangen gerade behinderte Menschen die Möglichkeit einer Leistung im Alter?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist neben der betrieblichen und privaten Absicherung eine der drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag, d.h. Personen, die Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung einzahlen, zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst. Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlich festgelegter Vertrag, also ein gesellschaftliches Übereinkommen.

Die gesetzliche Rentenversicherung bindet auch bestimmte Personenkreise behinderter Menschen im Rahmen der Versicherungspflicht explizit in die Beitragspflicht ein.

Zudem existiert eine eigene Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die bei Erfüllung aller Voraussetzungen im Vergleich zur Regelaltersrente ein früheres Renteneintrittsalter gewährleistet.

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