... und die Freiheits- und Schutzrechte von Menschen mit Behinderungen
- Anfang
- 25.02.2009 09:30 Uhr
- Ende
- 25.02.2009 17:00 Uhr
Mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention - BRK) erkennen die Vertragsstaaten an, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen. Die Staaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Sie gewährleisten außerdem, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen. Jede Freiheitsentziehung hat im Einklang mit dem Gesetz zu erfolgen. Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in keinem Fall eine Freiheitsentziehung.
Mit dieser Fachkonferenz wird in der Bundesrepublik Deutschland die Auseinandersetzung um die Konsequenzen aus den Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention für die Freiheits- und Schutzrechte fortgeführt. In Vorträgen und Kleingruppen werden Themen wie Geschäfts(un)fähigkeit, Betreuungsrecht, unterstützte Selbstbestimmung, Zwangsbehandlung und die Rolle der Psychisch-Kranken-Gesetze diskutiert. So soll auf der Veranstaltung erarbeitet werden, welcher legislative und sonstige Handlungsbedarf für die Bundesrepublik Deutschland auf Bundes- und Länderebene besteht, um die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Flyer:
Einladungsflyer "Freiheits- und Schutzrechte" (PDF/385-KB)
Adresse
Fachhochschule OsnabrückCaprivistr. 30a
49076 Osnabrück
Kontakt
Matthias SeibtTelefon: 0234 6405 102
Fax: 0234 6405 102
E-Mail: Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de





