... und die Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen
- Anfang
- 20.02.2009 10:00 Uhr
- Ende
- 20.02.2009 16:00 Uhr
Die Vertragsstaaten zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Dazu treffen sie unter anderem alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen, um die in der Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechte umzusetzen. Dabei werden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen eng konsultiert und aktiv einbezogen.
Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsstaaten, durch geeignete Maßnahmen das Bewusstsein in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Nach einer weiteren Bestimmung der BRK sollen die Vertragsstaaten geeignete Informationen einschließlich statistischer Daten sammeln, um die Vorgaben der BRK umzusetzen.
Diese Fachkonferenz soll den Betroffenen verdeutlichen, wozu Diskriminierungsverbote nützlich sind oder was unter „angemessenen Vorkehrungen“ zu verstehen ist. Gleichzeitig wird in Vorträgen und Kleingruppen erarbeitet, welcher legislative und sonstige Handlungsbedarf in den angesprochenen Bereichen für die Bundesrepublik Deutschland im Licht der Behindertenrechtskonvention besteht. Damit beginnt die Diskussion um die Umsetzung der BRK in Fragen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Flyer:
Einladungsflyer "Gleichstellungspolitik" (PDF/445-KB)
Adresse
Rathaus ChemnitzMarkt 1
09111 Chemnitz





