... und Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen
- Anfang
- 28.03.2009 09:30 Uhr
- Ende
- 28.03.2009 17:00 Uhr
Die Vertragsstaaten zu dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention - BRK) erkennen das Recht aller Menschen mit Behinderungen an, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sie treffen die geeigneten Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen entscheiden können, wo und mit wem sie leben wollen. Dabei sind Menschen mit Behinderungen von gemeindenahen Diensten einschließlich persönlicher Assistenz zu unterstützen. Gleichzeitig soll die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Selbstbestimmung sichergestellt werden. Die Staaten gewährleisten außerdem, dass Menschen mit Behinderungen in allen Fragen der Ehe, Partnerschaft, Familie und Elternschaft selber entscheiden und ihr Leben mit der notwendigen Unterstützung gestalten können. Sie ergreifen darüber hinaus Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern.
Angesichts dieser Vorgaben der BRK wird in der Bundesrepublik Deutschland die Diskussion darüber fortgeführt, wie die volle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft sowie ihr sozialer Schutz am besten verwirklicht werden können. Auf dieser Fachkonferenz wird in Vorträgen und Kleingruppen erarbeitet, welcher legislative und sonstige Handlungsbedarf besteht, um die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention in Bezug auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Flyer:
Einladungsflyer "Selbstbestimmtes Leben" (PDF/813-KB)
Adresse
Stiftung DrachenseeHamburger Chaussee 221
24113 Kiel




