Ausblick
Auf den acht Fachkonferenzen der Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“ sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Menschenrechtswerkstätten viele Forderungen und Handlungsaufträge erarbeitet worden. Zum Teil wurden weitreichende Veränderungen gefordert, andere Forderungen richten sich auf die Korrektur von Details oder die Implementierung begrenzter Maßnahmen. Es ist eine spannende und dynamische Sammlung voller Impulse und wichtiger Anstöße geworden, für die wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen Mitwirkenden bedanken.
Ungeachtet der Fülle von Ergebnissen erheben wir natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so fehlen etwa entscheidende Themenbereiche, wie die Pflegeversicherung oder die Werkstätten für behinderte Menschen, in denen es sicherlich auch Handlungsbedarf gibt. Deswegen ist es wichtig, dass die Arbeit in Regierung, Parlament und Zivilgesellschaft weitergeht. Es müssen im Laufe der weiteren Arbeit mit der Konvention systematisch weitere Lebensbereiche und wichtige Schnittstellen im Leben von Menschen mit Behinderungen benannt und im Lichte der Behindertenrechtskonvention untersucht werden.
Bereits die Ergebnisse dieser Kampagne haben deutlich gemacht, dass in Deutschland einzelne „kosmetische“ Korrekturen nicht ausreichen werden, um die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Im Gegenteil: Es bedarf eines ganzheitlichen, grundsätzlichen Vorgehens, wenn die in der Konvention verankerte Menschenrechtsperspektive auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene in allen Bereichen durchgängig verwirklicht werden soll. Schließlich verpflichten sich die Vertragsstaaten mit der Behindertenrechtskonvention zu einem „disability mainstreaming“ (Präambel g und Art. 4 Abs. 1 c), also „den Schutz und die Förderung der Menschenrechte behinderter Menschen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen“.
Angesichts der Vielzahl der notwendigen Maßnahmen, die alleine in der Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“ formuliert worden sind, schlage ich als ersten Schritt die Erarbeitung eines übergeordneten interdisziplinären „Aktionsplans Behindertenpolitik“ vor. Daran mitwirken sollen die vier Hauptakteure in der Umsetzung und Überwachung der Konvention:
- Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen
- die Focal Points auf Bundes- und Länderebene
- der Koordinierungsmechanismus
- das Deutsche Institut für Menschenrechte
In diesem Aktionsplan müssen die Vorgaben der Konvention in Bezug auf menschenrechtliche Grundsätze von Teilhabe und Selbstbestimmung zu allen Bereichen der deutschen Gesetzgebung in Bezug gesetzt und konkrete Änderungen entworfen werden. Darüber hinaus geht es auch um die Überprüfung der Anwendung von Gesetzen sowie um die Identifizierung sowohl schädlicher als auch notwendiger Praktiken und Maßnahmen. Dieser Katalog sollte durch einen Fahrplan zur Umsetzung der Ziele ergänzt werden, entsprechende Prioritäten und Verantwortlichkeiten sollten festgelegt werden.
Ihre
Karin Evers-Meyer
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen



