Zielvereinbarung
Mit einer Zielvereinbarung können anerkannte Verbände behinderter Menschen mit Unternehmen der Privatwirtschaft Vereinbarungen darüber treffen, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit konkret verwirklicht wird.
Eine allgemeine bundesweite Verpflichtung für die Privatwirtschaft auf Herstellung von Barrierefreiheit sieht das Behindertengleichstellungsgesetz nicht vor. Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber im Bereich der Privatwirtschaft mit der Möglichkeit von Zielvereinbarungen ein Instrument zur Schaffung von Barrierefreiheit eingerichtet (§ 5 BGG). Diese Vorschrift regelt, dass Unternehmen und anerkannte Behindertenverbände in eigener Verantwortung Vereinbarungen darüber treffen können, wie und in welchem Zeitraum Beeinträchtigungen für behinderte Menschen beseitigt werden können. Es besteht Anspruch auf die Aufnahme solcher Verhandlungen. Dem Prinzip „nichts über uns ohne uns“ aus der Behindertenbewegung folgend, sind die Verbände als Interessenvertreter behinderter Menschen aufgefordert, Verhandlungen über Zielvereinbarungen zu initiieren und ihre Ziele und Vorstellungen selbständig und in eigener Verantwortung als Verhandlungspartner der freien Wirtschaft einzubringen.
Laufende Verhandlungen und fertige Zielvereinbarungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Zielvereinbarungsregister geführt.
Kompetenzzentrum Barrierefreiheit
Von Verbänden der Behindertenselbsthilfe wurde bereits seit geraumer Zeit die Forderung nach einem bundesweiten Kompetenzzentrum zur Herstellung von Barrierefreiheit erhoben. Am 2. Juli 2009 hat das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) seine Arbeit aufgenommen. Träger des Bundeskompentenzzentrums Barrierefreiheit ist der am 3. Dezember 2008 gegründete „Verein der Behindertenverbände zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes“, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der traditionellen Sozialverbände, der BAG SELBSTHILFE, ihrer Mitgliedsorganisationen und anderen behinderungsspezifischen Verbänden sowie der unabhängigen Behindertenverbände zusammen setzt.
Ziel des Kompetenzzentrums ist es, Verbände, Unternehmen und weitere Beteiligte organisatorisch, fachlich und juristisch dabei zu unterstützen, konkrete Lösungen für eine barrierefreie Umweltgestaltung zu entwickeln und diese in Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz festzuhalten. Die Arbeit des Kompetenzzentrums wird vom umfassenden Sachverstand der bereits vorhandenen Projekte und von Expertenorganisationen unterstützt. Es arbeitet behinderungs- und verbandsübergreifend und ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für behinderte Menschen, ihre Verbände, Beauftragte und Beiräte sowie für Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung.
Neben dem Bundeskompetenzzentrum besteht auf Landesebene die "agentur barrierefrei NRW". Dieses Landeskompetenzzentrum berät die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände sowie Entscheidungsträger in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft mit dem Ziel, die Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern.




