Navigation und Service

Logo Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Link zur Startseite)


Eingliederungshilfe

(SGB VIII und SGB XII)

Die Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII (für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung) und die Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII sind bedeutende Leistungsarten für Menschen mit Behinderungen. Sie umfassen im Wesentlichen Leistungen der Frühförderung, der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zum Wohnen und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.



Bericht über die Fachtagung "Teilhabe sichern!"
Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung enthält für die 16. Legislaturperiode die Ankündigung, dass die Regierungsfraktionen den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortsetzen werden und gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe so weiterentwickeln, dass auch künftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht.

Die Länder haben große finanzielle Schwierigkeiten und wissen nicht mehr, wie sie in Zukunft die immer weiter steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zahlen sollen. Heute sind es rund 10 Milliarden Euro, die im Rahmen der Eingliederungshilfe ausgegeben werden. Allein für die Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen muss die Sozialhilfe inzwischen weit mehr als 3 Mrd. Euro pro Jahr aufwenden - mit steigender Tendenz.

Entsprechend einer Absprache im Rahmen der Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch zwischen den Ländern und dem Bund aus dem Jahre 2003 sind die Länder federführend in der Verantwortung für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, wobei der Bund sich intensive an der Diskussion beteiligt. Im Dezember 2005 hat sich dazu die Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ der Konferenz der obersten Landessozialbehörden (KOLS) unter Beteiligung des Bundes und anderer konstituiert. Am 21. September 2007 hat die Konferenz der obersten Landessozialbehörden ein Papier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitleben für behinderte Menschen vorgelegt.

Dazu hat dann am 15. und 16. November 2007 die 84. Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (ASMK) beschlossen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zur ASMK 2008 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu erarbeiten. Die Bund-Länder AG hat in der Sitzung vom 2. September abschließend ein Vorschlagspapier und eine Beschlussempfehlung für die 85. ASMK im November vorbereitet.

Die Papiere wurden auf der 85. ASMK einstimmig beschlossen. Danach sollte sich eine anzustrebende Reform der Eingliederungshilfe an folgenden Eckpunkten orientieren:

  • Entwicklung zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung durch eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen mit Behinderungen,
  • Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems sowie
  • Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder beauftragen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“, die Vorschläge mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, den Verbänden der Leistungsanbieter, den Kommunalen Spitzenverbänden und den mitbetroffenen Sozialleistungsträgern zu erörtern und auf ihre Auswirkungen zu prüfen. Hierzu wurde am 23. Januar 2009 ein Diskussionsprozess mit der Beauftragten, den Verbänden behinderter Menschen, der Leistungserbringer und den kommunalen Spitzenverbänden angestoßen. Bis 19. Mai 2009 wurden die Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten identifiziert. Die Eckpunkte für eine Reformgesetzgebung wurden im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK erarbeitet, mit Verbänden und anderen Beteiligten erörtert und von der 86. ASMK im November 2009 gebilligt. Die ASMK hat die Bundesregierung gebeten, zur Umsetzung der Eckpunkte den Entwurf eines Reformgesetzes zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe so rechtzeitig vorzulegen, dass dieses in der 17. Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Position der Beauftragten

Aus Sicht der Behindertenbeauftragten muss eine Weiterentwicklung folgende Kernpunkte beinhalten:

  • Anbindung der Leistungen an den Bedarf des Einzelnen,
  • unabhängig vom Ort der Leistungserbringung,
  • Trennung von Wohnen, Lebensunterhalt und Betreuungsleistungen,
  • Installation eines Case-Managements,
  • Schaffung von Instrumenten des Verbraucherschutzes und Qualitätssicherung.

Gemeinsame Position zum Beschluss der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, der Sozialverband VdK Deutschland und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland haben ein gemeinsames Positionspapier zum Beschluss der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erarbeitet.

Persönliches Budget

Ein wichtiges Instrument, das bereits heute zur Verfügung steht, ist das Persönliche Budget. Dieses Budget hat den Vorteil, dass damit behinderte Menschen selbst bestimmen können, welche Leistungen sie wann und von wem in Anspruch nehmen wollen. Der behinderte Mensch entscheidet selbst über die Qualität und kann - wenn er nicht zufrieden ist - den Anbieter auch wechseln. Das ermöglicht eine sehr effiziente Kosten- und Qualitätskontrolle vor Ort. Ein solcher Qualitätswettbewerb muss eines der Ziele sein.

Die verstärkte Nachfrage nach Persönlichen Budgets kann dann auch die Angebotsstrukturen vor Ort in den Kommunen und Landkreisen entsprechend verändern. Wenn die vermehrte Inanspruchnahme Persönlicher Budgets den weiteren Ausbau der ambulanten Eingliederungshilfe unterstützt, können sich signifikante Kosteneinsparpotentiale ergeben und auf diese Weise mittel- und langfristig zu einer spürbaren Entlastung des stationären Bereichs beitragen.

Leistungen aus einer Hand

Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist die effizientere Leistungserbringung "wie aus einer Hand". Hier gibt es zwei wesentliche Vorteile:

  • Behinderte Menschen wollen einen verlässlichen Ansprechpartner haben, der kompetent und zeitnah berät.
  • Durch Vereinheitlichung und Bürokratieabbau lassen sich Kosten einsparen.

Einzelne passgenaue nachfrageorientierte Leistungsmodule anstelle einer angebotsbestimmten Komplettversorgung sind die Zukunft. Dafür müssen die regionalen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die behinderte Menschen in die Lage versetzen, ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung konsequent umzusetzen.

Zusatzinformationen

Veranstaltungen

Termine / Veranstaltungen im September 2010

MoDiMiDoFrSaSo
  1. September Termine am 2. September 3. September4. September5. September
6. September7. September8. September9. September10. September11. September12. September
13. September14. September15. September16. September17. September18. September19. September
20. September21. September22. September23. September24. September25. September26. September
27. September28. September29. September Termine am 30. September    

Diese Seite:

© Behindertenbeauftragter - 2009