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Integration und Inklusion

Zwei Begriffe – zwei Bedeutungen?

Die Begriffe Integration und Inklusion hört man gerade im Zusammenhang mit dem deutschen Schulsystem immer häufiger. Während der Integrationsbegriff mittlerweile fester Bestandteil der deutsche Sprache geworden ist, wenn auch mit unterschiedlichen Integrationsverständnissen, ist der Begriff Inklusion noch weitgehend unbekannt. Doch gerade mit Inkrafttreten der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen gewinnt auch der Inklusionsbegriff mehr und mehr an Aktualität und Bekanntheit. Diese fordert nämlich sehr eindeutig, dass die Vertragsstaaten allen behinderten Schülern den Zugang zur Regelschule ermöglichen müssen. In wie fern "inklusive Schule" etwas anderes als die bereits praktizierte Integration behinderter Schülerinnen und Schüler bedeuten könnte und ob sich die Begriffe Integration und Inklusion voneinander unterscheiden, wird im Folgenden erklärt.

Integration

Integration bedeutet „dazuholen“, „vervollständigen“, „einbeziehen“ oder „eingliedern“. Es geht bei der Integration um die Wiederherstellung eines Ganzen. Bei der Integration werden bspw. Menschen, die eine Behinderung haben, in eine Gruppe von Menschen, die keine Behinderung haben, eingegliedert. Im Lebensfeld Schule gab es in Deutschland 1971 den ersten Versuch Kinder mit Behinderung in der allgemeinen Schule zu unterrichten. Etliche weitere Versuche behinderte Kinder in so genannte Integrationsklassen aufzunehmen, folgten. Heute sind die positiven Effekte des Gemeinsamen Unterrichtes von behinderten und nicht behinderten Kindern erkannt und die Wirksamkeit in zahlreichen Studien belegt. Die Landesschulgesetzte enthalten integrationsfreundlicher Bestimmungen bis hin zu einem Vorrang für Integration.

Inklusion

Seit der UNESCO-Weltkonferenz 1994 in Salamanca, die sich mit dem Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnisse beschäftigte, wurde der Begriff Inklusion auch im deutschsprachigen Raum zunehmend geläufig. Doch im Gegensatz zur Integration, die etwas zuvor Ausgeschlossenes wieder einbeziehen will, geht es bei der Inklusion um das Dabeisein von Anfang an. Inklusion bedeutet Einschluss, Enthaltensein. Es muss bei der Inklusion also niemand mehr eingegliedert werden, weil niemand zuvor ausgegliedert wurde. So gesehen unterscheiden sich beide Begriffe ganz klar voneinander.

Zusätzlich geht der Inklusionsgedanke über ein Denken in zwei Gruppen, bspw. den Menschen mit und den Menschen ohne Behinderung, hinaus. Anstelle von einer Differenzierung in zwei Teilgruppen (behinderte und nicht behinderte Menschen), wird von Unterschiedlichkeit in allen Bereichen ausgegangen. Das grundlegende Merkmal der Inklusion ist also die Auffassung, dass eine Gesellschaft aus Menschen besteht, die sich voneinander unterscheiden. Die Heterogenität innerhalb einer Gruppe bezieht sich auf religiöse und kulturelle Hintergründe der Gruppenmitglieder, auf die unterschiedlichen Kompetenzen, Einschränkungen, Stärken und Schwächen des Einzelnen in der Gruppe, auf sexuelle Orientierungen, Begabungen, körperliche Gegebenheiten, Weltanschauungen, soziale und nationale Herkunft usw. Es geht nicht darum, die Unterschiede der einzelnen Mitglieder einer Gruppe in den Vordergrund zu stellen, sondern jedes Mitglied einer Gruppe in seiner Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu akzeptieren. Der Inklusionsbegriff geht zwar wie die Integration auch davon aus, dass in einer Gruppe Heterogenität herrscht, das heißt, sie gehen von einer Gruppe aus, die von Unterschiedlichkeit geprägt ist, doch wird bei der Inklusion schon von Anfang an jeder Mensch in seiner Unterschiedlichkeit, Einzigartigkeit und in seiner Vielfalt als ein vollwertiges, ganzheitliches Individuum von seinen Mitmenschen akzeptiert, unerheblich ob der jeweilige Mensch eine Einschränkung hat oder nicht.

Ein Mensch mit Behinderung der bspw. von Anfang an natürliche Lern- und Lebensfelder, wie den wohnortnahen Kindergarten, die allgemeine Grund- und Sekundarschule, kennenlernte und nicht von vornherein durch den Besuch von Sonderkindergarten und Förderschule separat betreut und beschult wurde, hat es im Erwachsenenalter oft viel leichter sich in der "nicht behinderten Gesellschaft" zurecht zu finden. Mitunter hat er so auch erheblich größere Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt oder in Integrationsbetrieben beschäftigt zu werden und hat so neben der Werkstatt für behinderte Menschen mehr Auswahlmöglichkeiten (link zu Expertise Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt). Der ehemalige Bundespräsident von Weizsäcker hat in diesem Zusammenhang den Satz "Was gar nicht erst getrennt wird, muss später nicht mühsam integriert werden" geprägt. Man könnte auch sagen: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“

Der Begriff der Inklusion umfasst, dass jeder Mensch ein Recht auf Partizipation in der Gesellschaft hat, indem er in Zusammenarbeit und Dialog mit seinen Mitmenschen tritt. Jeder Mensch hat im Sinne der Inklusion ein Recht darauf, selbstständig, selbstbestimmt und in Freiheit zu leben.

Inklusive Schule

In einer inklusiven Schule sind alle Kinder willkommen. Unabhängig von Möglichkeiten und Fähigkeiten, sozialer und nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, körperlichen Gegebenheiten, Weltanschauung oder kultureller Hintergründe. Der Unterricht in der inklusiven Schule ist so gestaltet, dass jede Schülerin und jeder Schüler sich mit seinem individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand mit dem Lerngegenstand auseinandersetzen kann. Die inklusive Schule schafft Räume und Möglichkeiten, dass sowohl Schülerinnen und Schüler mit Hochbegabung als auch mit so genannter Schwerstmehrfachbehinderung optimal lernen können. Dazu gehören beispielsweise bestimmte strukturelle Veränderungen (z.B. Abwendung vom reinen Frontalunterricht, Hinwendung zum projektorientierten Unterricht, Barrierefreiheit), so dass sich nicht die Schülerinnen und Schüler an die vorherrschenden Normen (z.B. den Lehrplan mit seinen Vorgaben) anpassen müssen, sondern das Lerntempo, die Lernmethoden usw. müssen individuell an jede Schülerin und an jeden Schüler angepasst werden.

In vielen deutschen Schulen wurden schon Veränderungen vorgenommen und kreative Ideen entwickelt um allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Das bedeutet, dass sich die Integrationspraxis der einzelnen Schule kaum vom Inklusionsgedanken unterscheidet, da dieselbe Intention besteht. Hier liegt also eine Überlappung beider Begriffe vor. Denn die Schule hat sich den Kindern angepasst und nicht umgekehrt. So gesehen können die Integrationspraxis und die Inklusion begrifflich nicht klar auseinandergehalten werden. Dennoch hilft das Verständnis für Inklusion und die Bemühungen den Inklusionsgedanken umzusetzen, Vielfalt als Normalität zu verstehen und niemanden zu vergessen oder auszuschließen. So wird der Integrationsbegriff optimiert und erweitert.

Deutschland hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein – so die amtliche deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „inclusive education“ – integratives Bildungssystem einzuführen und sicherzustellen, dass "Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen" ausgeschlossen werden. Außerdem heißt es im Artikel 24 der UN-Konvention, dass "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativ, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben"

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich für eine Übersetzung des Begriffs "inclusion" in der englischsprachigen Konvention mit "Inklusion" eingesetzt. Auch wenn jetzt die Übersetzung Integration gewählt worden ist, bleibt die Forderung nach gemeinsamem Unterricht für behinderte Kinder in Regelschulen unverrückbarer Bestandteil der Konvention. Eltern sollen die Entscheidungsfreiheit haben, welche Schule besucht werden soll.

Meilensteine auf dem Weg zu mehr Inklusion

JahrEreignis
1968Das Kinderhaus der Aktion Sonnenschein in der Güllstraße in München ist das erste integrative Projekt, in dem Kinder mit und ohne Behinderungen auf Initiative ihrer Eltern gemeinsam betreut und gefördert werden.
1971Das Kinderzentrum der Universität München unter der Leitung von Professor Dr.Hellbrügge eröffnet die ersten Integrationsklassen an einer deutschen Schule. Es folgen ab 1972 weitere Integrationsversuche in Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und im Saarland, zunächst überwiegend im Grundschulbereich.
1981UNO-Jahr der Behinderten
seit 1989Schrittweise Übernahme integrationsfreundlicher Bestimmungen in die Schulrechte der Länder bis hin zum „Vorrang für Integration“ – im Allgemeinen unter gleichzeitiger (teilweise hierzu im Widerspruch stehenden) Beibehaltung der Sonderschulverordnungen und -überweisungsverfahren sowie der sonderpädagogischen Diagnostik.
1993UN-Rahmenbedingungen für die Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte
1994Salamanca-Erklärung und Aktionsrahmen der UNESCO-Weltkonferenz „Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität“, die einen weltweiten Konsens zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung darstellen.
1994Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz, der den Gleichheitsgrundsatz regelt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
1996Die Europäische Kommission fordert in ihrem Leitfaden „Auf dem Weg zur  Chancengleichheit für behinderte Menschen“ sowie in der „Charta von Luxemburg“ eine „Schule für alle“.
1997Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft nennt in ihren „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern“ als notwendige Qualifikation u.a. Erkenntnisse über das gemeinsame Lernen sowie die „Kompetenz zur Integration von Behinderten“.
2001Entschließung des EU-Parlaments zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen
2002Madrid-Deklaration des europäischen Behindertenforums „Nichtdiskriminierung + positive Aktion = soziale Inklusion“
2003Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen
2006UN-Konvention „Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen“
2007„Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle“
2007Aktionsplan des Europarates 2006 – 2015 zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Quelle: Knaue,Sabine/Ramseger, Jörg: Vorbemerkungen. In: Datei ist nicht barrierefrei Ergebnisse eines Expertenhearings zur schulischen Integration von Menschen mit Behinderungen (PDF/3226-KB)

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