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Studium

Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Studierender an der Hochschulbildung

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. April 2002 hat für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Hochschulbildung für behinderter Studierender verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen. Im Hochschulrahmengesetz ist seitdem die Pflicht der Hochschulen verankert, sich um die Belange von Studierenden mit Behinderung zu kümmern. Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Außerdem müssen Prüfungsordnungen die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung zur Wahrung der Chancengleichheit berücksichtigen.

Aufgrund der vielfachen Veränderungen an den Hochschulen durch die Umstrukturierung der Studienverläufe und Abschlüsse - Stichwort Bachelor- und Masterstudiengänge - bestehen neue Herausforderungen, die sich besonders bei Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten auswirken. Diese neuen, vielfach schwierigeren Bedingungen machen es erforderlich, dass auf die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender besonders eingegangen wird. Die einzelnen Hochschulen haben Beauftragte für behinderte Studierende und entsprechende Beratungsstellen, die Auskünfte erteilen und Hilfen geben können. Zudem berät das Deutsche Studentenwerk - Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung umfassend über alle Fragen, die für behinderte Studierende relevant sind.

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Deutsches Studentenwerk Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung

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