Navigation und Service

Logo Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Link zur Startseite)


Informationen in leichter Sprache

Logo für Informationen in leichter Sprache

An dieser Stelle wird erklärt, warum es einen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gibt und welche Aufgaben er hat.

Gesetzlicher Auftrag

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz. In diesem Gesetz steht, dass es bei der Bundesregierung eine Person geben soll, die sich besonders um die Angelegenheiten behinderter Menschen kümmert. Das ist der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Der Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nach Möglichkeit nicht schlechter geht als anderen. Weil er das nicht allein schaffen kann, hat er noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihm helfen.

Was kann der Beauftragte machen?

In der Bundesregierung und im Bundestag sagt er, was für behinderte Menschen – auch in neuen Gesetzen - wichtig ist. Er hat ein Recht dazu, sich einzumischen. Aber manchmal muss er auch den behinderten Menschen sagen, dass der Staat leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann. Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun.

Ansprechpartner sein

Bei der Bundesregierung ist der Behindertenbeauftragte die Person, an die sich die behinderten Menschen und die Behindertenverbände wenden können, wenn sie Probleme haben. Jedes Bundesministerium muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern. Das nimmt ihm der Beauftragte nicht ab.

Tipps und Erklärungen

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten, im Internet, im Fernsehen, im Radio, in den Zeitungen, bei Veranstaltungen und so weiter zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist.


Diese Seite:

© Behindertenbeauftragter - 2009