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Contergan

Im Oktober 1957 kam das Schlaf- und Beruhigungsmedikament Contergan (Wirkstoff: Thalidomid) in den Handel, welches in den Jahren 1958 bis 1962 in Deutschland dazu führte, dass eine Vielzahl von Kindern mit Fehlbildungen der Gliedmaßen, aber auch häufig mit schwerwiegenden Schäden an den inneren Organen, zur Welt kam.

In Deutschland erhalten die noch lebenden durch Contergan geschädigten Menschen Leistungen nach dem Conterganstiftungesetz. Die Herstellerin des Mittels, die Firma Grünenthal GmbH, brachte aufgrund eines Vergleichs 100 Millionen Deutsche Mark in die Stiftung ein, damit wurde die Haftungsverpflichtung der Firma abschließend geklärt.

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wurde 1972 durch Bundesgesetz vom 19. Dezember 1971 zunächst unter dem Namen Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes errichtet. Durch das am 19. Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen erhielt die Stiftung einen neuen Namen. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags gewährt die Stiftung Leistungen an behinderte Menschen, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate (Contergan) der Firma Grünenthal in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können. Außerdem fördert die Stiftung Projekte zur Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinder-ter Menschen.

Anlässlich des 50. Jahrestages der Contergankatastrophe traten die duch Contergan geschädigten Menschen an die Bundesregierung heran und machten auf ihre heutige Lebenssituation aufmerksam. Diese ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass viele Betroffene an schmerzhaften Folgeerscheinungen leiden, die ihre Lebensqualität erheblich einschränken.

Änderungen zum 01.07.2008

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen war die Verdoppelung der Contergan-Renten mit Wirkung zum 1.7.2008. Die Firma Grünenthal hatte sich dazu bereit erklärt, weitere 50 Millionen in die Stiftung einzubringen, und auch der Bund wird nochmals erhebliche Mittel zur Verfügung stellen. Diese Gelder sollen unmittelbar den Betroffenen zugute kommen und dazu dienen, die Forderungen zu erfüllen, die sich über Gesetzesänderungen nicht realisieren lassen.

Änderungen zum 01.07.2009

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, welches am 30.06.2009 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 35 vom 29.06.2009 Seite 1534), ist ein weiterer wichtiger Schritt getan. Nun ist der Weg frei für die Ausschüttung der von der Firma Grünenthal GmbH zugesagten Mittel von 50 Millionen Euro - ergänzt um weitere 50 Millionen Euro aus dem Kapitalstock der Conterganstiftung. Damit können contergangeschädigte Menschen noch im Jahr 2009 mehr Geld erhalten. Mit dem Änderungsgesetz wurde zudem die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Conterganstiftung aufgehoben. Trotz nicht erfolgter Antragstellung in der Vergangenheit können betroffene Menschen jetzt für die Zeit ab 1. Juli 2009 eine Conterganrente sowie eine Kapitalentschädigung beantragen.

Die rund 2.700 Berechtigten erhalten demnach die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen zur freien Verfügung, um die Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden entsprechend dem individuellen Bedarf zu mildern. Der Bundestag hatte sich nach langer intensiver Beratung und vielen Gesprächen mit Betroffenen mit breiter Mehrheit für eine Änderung des Stiftungsgesetzes ausgesprochen und gleichzeitig die Chance genutzt, die Stiftung zu modernisieren. Die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen werden - gestaffelt nach Schädigungsgrad - zwischen 460 und 3.680 Euro liegen und sollen über 25 Jahre erfolgen. Die erste Auszahlung ist nach Aussage des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Anfang November geplant. Die Erhöhung der monatlichen Renten und die Anweisung der Sonderzah-lungen werden von der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen e.V. für alle bisherigen Leistungsberechtigten automatisch veranlasst.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes finden Sie hier.

Entsprechende Antragsunterlagen für Personen, die bisher nicht leistungsberechtigt waren, erhalten Sie von der Conterganstiftung. Die Kontaktdaten lauten:

Conterganstiftung für behinderte Menschen
Stiftung des öffentlichen Rechts
Ludwig-Erhard-Platz 1
53179 Bonn
Telefon +49 228 831 - 76 79 oder - 76 04 oder
Telefon +49 69 3660 -7319
Telefax +49 228 831 – 7161.

Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Conterganstiftung für behinderte Menschen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnehmen.

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