Pflege
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen pflegebedürftigen Menschen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Pflegeleistungen müssen dabei immer auf die Teilhabe ausgerichtet sein. Hier finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der aktuellen Pflegereform und zur teilhabeorientierten Pflege.
| Bericht über die Fachtagung "Teilhabe sichern!" Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege |
1994 wurde die Soziale Pflegeversicherung als eigene Säule der sozialen Sicherung in Deutschland etabliert. Seither hat es viele Aktivitäten gegeben, die eine kritische Bestandsaufnahme unternahmen und Vorschläge sowohl zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung als auch korrespondierender Vorschriften (SGB XII, Heimrecht, Schnittstellen usw.) machten. Zu nennen sind hier u.a. der von der Bundesregierung initiierte Runde Tisch Pflege in der 15. Legislaturperiode oder die Enquête-Kommission Pflege des nordrhein-westfälischen Landtags.
Jedoch sind bei allen bisherigen Diskussionen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung die Auswirkungen, die die Teilhabeorientierung (SGB IX) für behinderte Menschen mit Pflegebedarf hat, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Im Übrigen wurden besondere Bedürfnisse bestimmter Personengruppen, z.B. Berufstätige und Studierende mit Pflegebedarf, Menschen mit Erziehungs- und Familienaufgaben oder behinderte Kinder in Familien sowie Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen bislang in den Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung noch nicht angemessen beachtet. Letztlich ist die bisherige Diskussion – der ursprünglichen Zielsetzung des SGB XI folgend – auf die Situation älterer Menschen mit Pflegebedarf fokussiert.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat darüber hinaus im Mai 2006 den Arbeitskreis teilhabeorientierte Pflege berufen, um eine gemeinsame Positionen und Anforderungen an eine Pflegereform aus Sicht behinderter Menschen und der Behindertenbeauftragten zu formulieren. Der Arbeitskreis bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe behinderter Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Sozialverbände. Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesministerien nahmen beratend teil.




