Ergänzende Leistungen
Ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die in § 44 SGB IX genannten Leistungen. Sie werden von allen Rehabilitationsträgern mit Ausnahme der Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.
Hierzu gehören u.a.
- ärztlich verordneter Rehabilittaionssport,
- ärztlich verordnetes Funktionstraining,
- Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen.
Die Reha-Träger haben eine Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining abgeschlossen, mit der sichergestellt werden soll, dass diese Leistungen im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden. Diese beinhaltet auch die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen. Die Beratungen über die Rahmenvereinbarung finden auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) statt.
Verhandlungspartner sind
- die Rehabilitations-Träger
- der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.
- der Deutsche Behindertensportverband e.V.
- die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen e.V.
- die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Darüber hinaus haben sich an den Verhandlungen beteiligt:
- die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
- Weibernetz e.V.
Download
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (PDF/67-KB)




