Rehabilitationsträger
Als Rehabilitationsträger (Reha-Träger) werden in Deutschland Institutionen bezeichnet, die Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation erbringen, also die Kosten dafür übernehmen. Die einzelnen Rehabilitations-Träger sind in § 6 Abs. 1 SGB IX aufgelistet, das sind die
- Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Sozialhilfe.
Darüber hinaus gibt es noch die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese sind jedoch nicht Reha-Träger, weil sie keine Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe erbringen, sondern Pflegeleistungen.
Alle Reha-Träger sind an das SGB IX gebunden. Allerdings ist das SGB IX lex generalis gegenüber den jeweiligen Leistungsgesetzen, die für die einzelnen Reha-Träger gelten. Das bedeutet, die Vorschriften des SGB IX sind dann anzuwenden, wenn die anderen Gesetze nichts anderes zu dem gleichen Regelungstatbestand regeln.




