Unterhaltssichernde Leistungen
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die von den Reha-Trägern ebenfalls zu übernehmen sind, sind u.a.
- Übergangsgeld,
- Krankengeld,
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen,
- Reisekosten,
- Betriebs- oder Haushaltshilfe,
- Kinderbetreuungskosten
im Zusammenhang mit einer Leistung der medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.




