Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention
Das ist der neue Inklusionsbeirat
Die Staatliche Koordinierungsstelle ist eine innerstaatliche Stelle, die nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Umsetzung der Konvention zuständig ist. Sie ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der UN-BRK zu erleichtern und Menschen mit Behinderungen sowie insbesondere ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in den Umsetzungsprozess einzubinden.
Als zentrales Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft zu begleiten. Den Vorsitz hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die Mitglieder in diesem Beirat sind 16 bundesweit agierende Verbände und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen.
Die Website der Staatlichen Koordinierungsstelle befindet sich zur Zeit im Aufbau.