Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention

Eine Gruppe von Menschen aufgestellt zum Gruppenbild vor dem Kleisthaus.
Die Mitglieder des neuen Inklusionsbeirates der 21. Legislaturperiode Quelle: Behindertenbeauftragter

Das ist der neue Inklusionsbeirat

Die Staatliche Koordinierungsstelle ist eine innerstaatliche Stelle, die nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Umsetzung der Konvention zuständig ist. Sie ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der UN-BRK zu erleichtern und Menschen mit Behinderungen sowie insbesondere ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in den Umsetzungsprozess einzubinden.

Als zentrales Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft zu begleiten. Den Vorsitz hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die Mitglieder in diesem Beirat sind 16 bundesweit agierende Verbände und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen.

Die Website der Staatlichen Koordinierungsstelle befindet sich zur Zeit im Aufbau.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz