Kulturveranstaltungen

Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur

Zwei Frauen und zwei Männer stehen vor einer weißen Wand. Die beiden Frauen, die in der Mitte stehen, halten die eine Broschüre ins Bild.
Bild 1 von 5 Übergabe der Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur an Kulturstaatsministerin Claudia Roth Quelle: Behindertenbeauftrager/Konrad Schmidt

Die Veranstaltungen im Rahmen der „Kultur im Kleisthaus“ sind ausdrücklich inklusiv und sollen für alle Menschen zugänglich sein. Unabhängig von Hintergrund oder Beeinträchtigungen lädt der Behindertenbeauftragte zu unterschiedlichen Formaten ein - wenn möglich „live“ im Kleisthaus oder an anderen Orten und seit 2020 auch digital.

Die Räume des Kleisthauses sind barrierefrei gestaltet und somit für Menschen mit und ohne Behinderungen nutzbar. Für Personen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen bieten wir bei unseren Fach- und Kulturveranstaltungen Live-Audiodeskription, eine Induktionsanlage und Gebärdensprachdolmetscher*innen. Zunehmend arbeiten wir auch mit einer Live-Dolmetschung in Leichte Sprache. Es wird versucht, auf die diversen Bedarfe der Teilnehmenden einzugehen und auch individuelle Angebote zu schaffen.

Auch bei Fachveranstaltungen, Kooperationen mit externen Partnern oder bei der Erarbeitung kulturpolitischer Positionen sind Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit die Leitlinie für die Arbeit des Behindertenbeauftragten. So werden die Erfahrungen der Kulturveranstaltungen auf vielfältige Weise nutzbar gemacht.

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