Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Wohnen – ein Menschenrecht

Eine Gruppe von Personen spricht, eine Frau erklärt etwas.
Besuch der Caritas in Hamburg, Thema: Obdachlose Menschen mit Behinderungen. Quelle: Behindertenbeauftragter/Dirk Enters

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbstbestimmt über ihre Wohnsituation zu entscheiden. Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verlieren große Wohneinrichtungen noch mehr an Bedeutung und das Leben von Menschen mit Behinderungen in der Mitte der Städte und Gemeinden wird Normalität. Gleichzeitig fehlt es an bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen.

Zudem wird trotz hoher Zuwanderung und gestiegener Geburtenzahlen die Alterung der Bevölkerung in Deutschland weiter zunehmen: Die Zahl der Personen ab 65 ist seit 1991 von 12 Millionen auf 18 Millionen im Jahr 2019 deutlich gestiegen. Von diesen Menschen hatte rund jeder vierte eine Schwerbehinderung. Je älter die Menschen werden, umso höher ist der Bedarf an Pflege. Der Wohnungsbestand in Deutschland wird dieser Entwicklung nicht gerecht. Es fehlt an bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen. Menschen mit Behinderungen haben aber auch ein Recht auf volle Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Der Sozialraum ist jedoch noch lange nicht inklusiv. Dies ist aber eine zentrale Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse! Barrierefreiheit muss deshalb ein Qualitätsstandard für modernes und nachhaltiges Bauen werden.

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