Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Navigation und Service

Kontaktanfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS) per SQAT

Der Gebärdensprach-Film für diese Website wird momentan fertiggestellt und wird demnächst hier eingebunden

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Dann nutzen Sie unseren SQAT-Service.

Mit SQAT (Signing Question and Answer Tool) haben Sie als gehörlose Nutzerinnen und Nutzer dieser Webseite endlich die Möglichkeit, mit den Betreibern der Webseite ohne Barrieren zu kommunizieren – in Ihrer eigenen Sprache, der Deutschen Gebärdensprache (DGS). Sie zeichnen dafür einfach per Smartphone, iPhone oder Webcam eine Anfrage oder Nachricht in DGS als Video auf und schicken dieses mit wenigen Klicks ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS.

Hier können Sie Ihre Kontaktanfrage aufnehmen

Mit einem Klick auf das Logo können Sie direkt ein Video in Gebärdensprache aufnehmen und abschicken. Anfrage in Gebärdensprache: externer Link (wird in einem Pop-up-Fenster geöffnet)

Den SQAT-Service können Sie mit Smartphone oder iPhone oder mit einer Webcam und Breitband-Internetzugang nutzen. Der SQAT-Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

So funktioniert SQAT

Grafik erklärt mit Pfeilen den Kommunikationsvorgang zwischen dem Gehörlosen Bürger, der SQAT-Service-Stelle und der Schlichtungsstelle

5 einfache Schritte zu Ihrer Antwort in DGS

In fünf einfachen Schritten gelingt die Kommunikation zwischen Ihnen und den Betreibern dieser
Webseite über SQAT – ohne Hindernisse:

  1. Sie zeichnen Ihre Anfrage/Nachricht per Smartphone, iPhone oder Webcam in DGS auf und versenden das Video ganz unkompliziert. Es wird automatisch an die SQAT-Servicestelle weitergeleitet. Für die Aufnahme einer Anfrage einfach auf das SQAT-Logo klicken, und das Aufnahmefenster öffnet sich. Für Ihre Nachricht haben Sie bis zu zwei Minuten Zeit. Nach der Aufnahme haben Sie die Möglichkeit, sich Ihr Video noch einmal anzusehen und es ggf. zu wiederholen. Vor dem Versenden noch Name und e-Mail-Adresse eingeben, fertig.
  2. Ihre Nachricht wird von der SQAT-Servicestelle in die deutsche Schriftsprache übersetzt. Ihr Film und die Übersetzung werden an die Verantwortlichen der Webseite zur Beantwortung weitergeleitet.
  3. Die Betreiber der Webseite beantworten die Anfrage ebenfalls schriftlich.
  4. Die SQAT-Servicestelle übersetzt diese Antwort wiederum in DGS und zeichnet sie als Video auf. Ihnen als gehörloser Nutzerin oder gehörlosem Nutzer des Services wird anschließend per e-Mail ein Link zugesandt.
  5. Sie öffnen diesen Link und erhalten so Ihre Antwort in Form eines Videos in DGS. Der Link führt zu einer persönlichen und nur Ihnen zugänglichen Webseite (Dokumentation), auf der der gesamte Kommunikationsvorgang nachzuverfolgen ist: Ihre Anfrage in DGS, die Übersetzung in Schriftsprache, die Antwort in Schriftsprache sowie die Übersetzung dieser Antwort in DGS.

Beide Seiten – also sowohl Sie als Nutzer oder Nutzerin des Services als auch der Betreiber der Webseite – können auf diese Weise barrierefrei miteinander kommunizieren.

Sonstige Hinweise und Datenschutz

Für eine verwertbare Aufnahmequalität ist nicht die Downloadrate, sondern die Uploadrate entscheidend. Es wird eine Uploadrate von mindestens 500 Kbit/s benötigt. Sie können beispielsweise unter www.speed.io testen, ob ihre Uploadrate ausreicht.

Bitte beachten Sie, dass per SQAT – wie auch bei telefonischen Anfragen üblich – ausschließlich allgemeine Anfragen zum Angebot der Betreiber dieser Webseite gestellt werden können. Anfragen zu persönlichen Daten, laufenden Vorgängen u.ä. können über SQAT nicht bearbeitet werden. Auch technische Fragen z.B. zu Problemen mit der Webcam etc. können nicht gestellt werden.

Selbstverständlich ist die Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben jederzeit gewährleistet, da der komplette Kommunikationsweg innerhalb eines geschlossenen Systems stattfindet.

Die Dokumentation mit der Anfrage eines Nutzers oder einer Nutzerin in DGS, der schriftsprachlichen Übersetzung, der Antwort in Schriftsprache und der Übersetzung in DGS steht dem Nutzer oder der Nutzerin nach dem Erhalt der Antwort drei Monate lang zur Verfügung. Danach wird die Dokumentation aus datenschutzrechtlichen Gründen unwiderruflich gelöscht.

Anschrift und Kontakt zum Behindertenbeauftragten der Bundesregierung

So können Sie uns kontaktieren (Link wechselt in den Bereich der Alltagssprache)

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