Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

Begriffswolke, hervorgehoben das Kürzel "AGG"
Quelle: Behindertenbeauftragter

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will Benachteiligungen verhindern.

Die Benachteiligungen können verschiedene Ursachen haben.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will Benachteiligungen verhindern.

Die Benachteiligungen können verschiedene Ursachen haben.

  • Wegen der Rasse oder wegen der Herkunft eines Menschen.
  • Wegen dem Geschlecht eines Menschen.
  • Wegen der Religion oder Welt-Anschauung eines Menschen.
  • Wegen einer Behinderung oder dem Alters eines Menschen.

Was heißt "Behinderung" im AGG?

Der gesetzliche Schutz gilt für alle Menschen mit Behinderungen.

Egal wie schwer die Behinderung ist.

Auch Menschen ohne Behinderung, die sich um Menschen mit Behinderung kümmern, dürfen nicht benachteiligt werden.

 

Diskriminierung nach dem AGG

Diskriminierung bedeutet:

Andere Menschen als nicht gleich viel Wert anzusehen.

Diskriminierung ist aber etwas anderes als Benachteiligung.

Es gibt noch den Begriff der Mehrfach-Diskriminierung.

Dann wird ein Mensch wegen mehrerer Benachteiligungen diskriminiert.

Zum Beispiel weil jemand eine Behinderung hat und sehr alt ist.

Oder eine Behinderung hat und eine Frau ist.

 

Was regelt das AGG?

Das AGG unterscheidet zwischen einem:

  • arbeits-rechtlichen Benachteiligungs-Verbot.
  • allgemeinen zivilrechtlichen Benachteiligungs-Verbot.

Hier werden die Begriffe erklärt.

Das arbeits-rechtliche Benachteiligungs-Verbot regelt alles was mit der Arbeit zu tun hat.

Es gilt zum Beispiel bei:

  • Stellen-Ausschreibungen
  • Bewerbungs-Gesprächen
  • beruflichem Aufstieg oder Beförderung.

Das allgemeine zivilrechtliche Behinderungs-Verbot regelt Versicherungen und sogenannte Alltagsgeschäfte.

Alltagsgeschäfte sind zum Beispiel: Einkaufen gehen, ins Kino gehen, Geld abholen bei der Bank.

Haben Sie eine Benachteiligung erlebt?

Sie können Sie sich an die Anti-Diskriminierungs-Stelle wenden.

Diese hilft kostenlos weiter.

Kontakt unten.

 

Verhältnis zu anderen Gesetzen

Seit dem 21. Juni 2020 gilt das Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz in Berlin (LADG).

Die öffentlichen Stellen von dem Bundes-Land Berlin müssen Chancen-Gleichheit ermöglichen.

Jede Art der Diskriminierung verhindern und beseitigen.

Die Wert-Schätzung der Vielfalt der Menschen fördern.

 

Die Sozial-Gesetz-Bücher haben eigene Regeln gegen Diskriminierung.

Für Menschen mit Behinderungen gilt das SGB I und SGB IX.

 

Im Bereich des öffentlichen Rechts gilt außerdem das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG).

Das BGG sichert die Rechte von Menschen mit Behinderungen.  

Einen Link für mehr Infos zu dem BGG gibt es unten.

Links

Link zur Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes (Alltagssprache)

Link zum Text vom AGG unter "Gesetze im Internet" (Alltagssprache)

Wegweiser der Antidiskriminierungsstelle (Alltagssprache)

Mehr Infos zu dem Behindertengleichstellungsgesetz

 

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