Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Sozial-Gesetzbuch und Bundes-Teilhabe-Gesetz erschienen am

Begriffswolke, hervorgehoben "SGB IX" und "BTHG"
Quelle: Behindertenbeauftragter

Das Sozial-Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetz-Buch.

Es ist die Grundlage für alle sozialen Leistungen.

Das Sozial-Gesetzbuch

Das Sozial-Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetz-Buch.

Es ist die Grundlage für alle sozialen Leistungen.

Das SGB gliedert sich in zwölf einzelne Bücher.

Die Bücher haben Nummern.

Die Nummern sind in römischen Zahlen geschrieben, also zum Beispiel:

SGB I, SGB II, SGB III, SGB IV. Das sind die Sozialgesetz-Bücher eins bis vier.

Hier die komplette Liste der Sozial-Gesetz-Bücher:

  • SGB I - Allgemeiner Teil
  • SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III - Arbeitsförderung
  • SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
  • SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII – Sozialhilfe

Wichtig ist das neunte Sozialgesetzbuch, das SGB IX.

"IX" heißt "neun" in römischen Zahlen.

Im SGB IX geht es um die Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

Das neunte Sozial-Gesetzbuch: Aufbau

Das neunte Sozial-Gesetzbuch SGB IX - „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ gilt seit dem 1. Juli 2001.

Ziel der Gesetze ist:

Teilhabe und Selbst-Bestimmung der Menschen mit Behinderungen.

Je nach Bedarf unterstützen, ermöglichen und fördern.

 

Das gleiche Ziel hat das Bundes-Teil-Habe-Gesetz (BTHG).

Seit dem 1. Januar 2020 gehört der Eingliederungs-Hilfe Teil zum SGB IX.

Zuständig ist der Rehabilitations-Träger.

 

Änderungen des SGB IX

Das SGB IX ist in drei Teile aufgeteilt.

Im 1. Teil stehen allgemeine Regeln für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.

Im 2. Teil wird das Eingliederungs-Hilfe-Recht geregelt.

Im 3. Teil stehen Regeln zur Teilhabe schwer-behinderter Menschen.

 

Das Gesetz unterscheidet zwischen Menschen:

  • Mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung,
  • die von Behinderung bedroht sind,
  • mit einer Schwerbehinderung.

 

Die Erklärung der Begriffe steht in § 2 SGB IX.

Es muss jeder Einzelfall geprüft werden.

 

Links

Gesetzestext vom SGB IX hinter diesem Link (in Alltagssprache).

Gesetzestext vom BTHG hinter diesem Link (in Alltagssprache).

 

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