Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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UN-Behinderten-Rechtskonvention (UN-BRK)

Begriffswolke, hervorgehoben "UN-BRK"
Quelle: Behindertenbeauftragter

Auf der Welt gibt es viele Millionen behinderte Menschen.

Nur in etwa 45 Staaten werden die Rechte von den Menschen mit Behinderungen geschützt.

Auf der Welt gibt es viele Millionen behinderte Menschen.

Nur in etwa 45 Staaten werden die Rechte von den Menschen mit Behinderungen geschützt.

Die Vereinten Nationen haben deshalb 2001 eine Besserung beschlossen.

5 Jahre später haben die Länder von den Vereinten Nationen eine Verabredung getroffen.

Das war im Jahr 2006.

Was steht in der UN-Behindertenrechtskonvention?

In der UN-Behinderten-Rechtskonvention steht:

Alle Menschen haben ein Recht auf Inklusion.

Das heißt:

Sie müssen alle Möglichkeiten haben.

Sie müssen überall mitmachen können.

Das ist ein Menschenrecht.

Keine Fürsorge oder Gnade.

Das gilt für alle Lebensbereiche:

  • Barrierefreiheit,
  • persönliche Mobilität,
  • Gesundheit,
  • Bildung,
  • Beschäftigung,
  • Rehabilitation,
  • Teilhabe am politischen Leben,
  • Gleich-Berechtigung und
  • keine Ausgrenzung.

 

Grundlegend für die UN-BRK ist der Gedanke der Inklusion:

Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) passt darauf auf, ob die UN-BRK in Deutschland umgesetzt wird.

Umgesetzt heißt: Dass die Menschen ihre Rechte bekommen.

Mehr zum Deutschen Institut für Menschenrechte unten in den Link.

Links

Die UN-Behindertenrechtskonvention als Broschüre finden Sie hinter diesem Link (pdf-Datei in Leichter Sprache)

Informationen auf Seiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte hinter diesem Link. (Alltagssprache)

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