Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Gesundheit - gute Versorgung für alle

Mehrere Personen im Gespräch in einem Behandlungszimmer. Einer davon im Rollstuhl.
Jürgen Dusel zu Gast im Medizinischen Zentrum für erwachsene Menschen mit komplexer Behinderung in Würzburg. Quelle: MZEB Würzburg

Ein gutes Gesundheits-System ist für alle Menschen da.

Viele Menschen mit Behinderungen können das Gesundheits-System aber noch nicht voll nutzen.

In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) steht in Artikel 25:

Menschen mit Behinderungen müssen die gleiche ärztliche Versorgung bekommen wie Menschen ohne Behinderungen.

Zusätzlich sollen sie eine besondere medizinische Versorgung bekommen.

Wenn das wegen ihrer Behinderung nötig ist.


Barriere-freie Arzt-Praxen und Zahnarzt-Praxen

Alle Versicherten in Deutschland haben ein Recht sich einen Arzt auszusuchen.

Für Menschen mit Behinderungen geht das aber oft nicht.

Die meisten Praxen sind nämlich nicht barrierefrei.

Die erste Barriere ist in vielen Fällen schon die Internetseite.

Sie ist oft nicht barriere-frei.


Hinzu kommen die Gebäude.

Viele Ärzt*innen sind schlecht oder gar nicht erreichbar.


Zum Beispiel fehlen:

  • Aufzüge,
  • taktiles Leit-Systeme für Menschen mit Seh-Behinderungen,
  • Induktions-Schleifen für Menschen mit Hör-Beeinträchtigungen
  • Informationen in leichter Sprache.


Das darf nicht sein.

Seit vielen Jahren gilt nämlich das Gesetz § 17 Abs. 1 SGB I.

Barriere-Freie Räume sind Pflicht.

Deswegen sollten eigentlich alle Praxen schon lange barriere-frei sein.

Auch in der UN-BRK steht im Artikel 9:

Medizinischer Einrichtungen müssen barriere-frei sein.


Assistenz im Krankenhaus

Manche Menschen brauchen in ihrem Alltag Assistent*innen.

Sie brauchen auch im Krankenhaus Assistent*innen.


Die Kranken-Kasse bezahlt auch für die Assistent*innen.

Wenn sie einen behinderten Menschen in ein Krankenhaus begleiten.

Dafür gibt es aber eine Bedingung:

Die oder der Versicherte muss die eigene Assistenz einstellen.

Also Arbeitgeber*in werden.

Nach dem sogenannten Arbeitgeber-Modell.

Dies trifft nur auf sehr wenige zu.


Viele Menschen leben in Einrichtungen.

Oder leben in einer Wohn-Gemeinschaft oder bei ihren Familien.

Für diese Menschen gilt das nicht.

Obwohl der Hilfe-Bedarf der gleiche ist.


Meistens helfen Menschen aus der Familie.

Wenn jemand mit großem Unterstützungs-Bedarf in das Krankenhaus muss.

Aber oft ist das nur sehr schwer möglich.

Wenn die Angehörigen arbeiten müssen.

Oder nicht gesund sind.


Dann wird der Krankenhaus-Aufenthalt verschoben.

Das ist gefährlich

Oder die Menschen haben sehr viel Angst im Krankenhaus.

Weil sie alleine sind.

Das kann schlimme seelische Folgen haben.


Schuld daran waren bisher schlechte Gesetze.

Niemand fühlte sich zuständig.

Auch um die Kosten zu bezahlen.

Außerdem braucht man eine Lösung für sehr unterschiedliche Menschen.

Und für sehr unterschiedliche Hilfen.

Und auch eine Lösung für einen nicht geplanten Krankenhaus-Aufenthalt.


Seit September 2021 gibt es ein neues Gesetz.

Es regelt die Kosten für die Assistent*innen.

Wenn sie mit ins Krankenhaus müssen.

Dennoch müssen noch weitere Dinge an dem neuen Gesetz verbessert werden.


Medizinische Versorgung für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Alle Menschen sollen die richtige medizinische Versorgung bekommen.

Deshalb gibt es medizinische Behandlungs-Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB).

Für Menschen mit einer geistigen Behinderung.


Aber: Die Regeln für das Aufbauen von MZEB sind in den Bundes-Ländern unterschiedlich.

Und sehr kompliziert.

Auch wenn ein MZEB gebraucht wird dauert es sehr lange bis es seine Arbeit starten kann.

Das ist sehr schlecht.


Die Gründe dafür sind unterschiedlich.

Die MZEB werden nicht zugelassen.

Weil es angeblich keinen Bedarf gibt.


Oder die Bedingungen für das Arbeiten sind schlecht.

Dann werden viele Patient*innen gar nicht aufgenommen.


Oder die MZEB dürfen gar keine Menschen behandeln.

Sondern nur Diagnosen erstellen.

Oder Labor-Untersuchungen machen.

Das ist sehr schlecht für die Menschen.


Und deshalb müssen die MZEB sehr schnell verbessert werden.

Die medizinische Versorgung für Erwachsene mit Behinderungen soll immer möglich sein.


Dafür setzt sich Jürgen Dusel ein.

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