Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Das Bundes-Teilhabe-Gesetz: Gleich-wertiges Leben für alle

Foto von vier Bildschirmen, auf denen Personen, Wände mit Zetteln zu sehen ist. Außerdem Gebärdensprachdolmetscher*innen und Untertitel.
Am 23. März 2021 fand das „Fachgespräch zum Bundesteilhabegesetz“ statt, initiiert von Jürgen Dusel. Quelle: Behindertenbeauftragter/Ronja Klein

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) wird immer noch viel kritisiert.

Viele Regeln sind noch unklar.

Es wird nun nach und nach umgesetzt.

Wichtig ist dass das BTHG gut umgesetzt wird.

Darauf wird Jürgen Dusel weiterhin aufpassen.

Menschen sollen besser mitbestimmen können.

Über die Leistungen die sie bekommen.


Für erwachsene Menschen mit Behinderungen gibt es zwei Arten von Leistungen:

  • Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung
  • Fach-Leistungen – Eingliederungs-Hilfe

Besonders für Menschen mit Behinderungen in einer Einrichtung ist das aber erstmal viel Bürokratie.

Bürokratie bedeutet hier: viele Formulare und Ämter.

Das betrifft auch die Betreuungs-Personen.

Für die Betreuer und Betreuerinnen war und ist viel zu tun.


Zum Beispiel: 

  • Giro-Konto einrichten und Bank-Verbindung allen Leistungs-Trägern geben,
  • Grund-Sicherung oder Hilfe zum Lebens-Unterhalt beantragen,
  • Vielleicht Bedarf für Mobilität beantragen,
  • Geld für teure besondere Lebensmittel beantragen,
  • Geld für besondere Kleidung beantragen und dazu Informationen, Belege und Nachweise beschaffen,
  • Wohn-Geld beantragen,
  • Eingliederungs-Hilfen beantragen,
  • Mietvertrag oder Wohn- und Betreuungsvertrag mit der Einrichtung abschließen,
  • am Gesamtplan- und Teilhabe-planverfahren mitarbeiten.


Betroffene Menschen und ihre gesetzlichen Betreuungs-Personen fühlen sich oft überfordert.

Es ist zu viel Aufwand für die Verwaltung.

Und die Verwaltung ist viel zu kompliziert.


Viele ehren-amtliche Betreuungs-Personen hören auf.

Sie können die Menschen mit Behinderungen nicht mehr betreuen.

Weil der Behörden-Aufwand zu groß ist.

Und zu kompliziert.

Und die Menschen mit Behinderungen haben Sorge, dass es nicht besser wird in ihrem Leben.


Ein weiteres Problem ist:

Das neue BTHG gilt noch nicht in allen Bundes-Ländern.

Das verunsichert viele.

Deswegen muss das BTHG besser und einfacher werden.


Dafür wollen sich einsetzen:

  • der Beauftragte der Bundesregierung,
  • die Landes-Behinderten-Beauftragten
  • und die Verbände der Menschen mit Behinderungen.

Mehr Informationen zum BTHG hier auf den Internetseiten des BMAS.

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