Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz im Bundestagerschienen am

 Jürgen Dusel sitzt auf einer Treppe. Im Hintergrund das Bundestags-Gebäude. Jürgen Dusel sitzt auf einer Treppe. Im Hintergrund das Bundestags-Gebäude.
Jürgen Dusel sitzt auf einer Treppe. Im Hintergrund das Bundestags-Gebäude. Quelle: Behindertenbeauftragter/ Laroche

Heute Vormittag war Jürgen Dusel für ein Gespräch in den Bundestags-Ausschuss für Gesundheit eingeladen. Thema war das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), das am Nachmittag durch die erste Lesung des Bundestags geht.

Auch wenn der Gesetzentwurf seit der ersten Fassung im Sommer 2019 deutlich verbessert wurde, sieht der Beauftragte weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf. „Vor allem muss verhindert werden, dass Menschen gegen ihren Willen in ein Pflegeheim gezwungen werden. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zur Ansteckungsgefahr in Wohneinrichtungen und Pflegeheimen von besonderer Bedeutung, denn gerade für Beatmungspatienten können Atemwegsinfekte schnell lebensbedrohlich werden,“ so Jürgen Dusel heute im Ausschuss. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) habe sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, auch Menschen mit Behinderungen die freie Entscheidung über ihren Aufenthalts- und Wohnort zu gewähren (Art. 19 der UN-BRK). Wenn aber am Ende doch die Krankenkasse entscheide, werde dieses Recht faktisch ausgehebelt. Die UN-BRK (Art. 4 Abs. 1) verpflichte dazu, jegliches staatliches Handeln an ihr auszurichten. Dies betreffe insbesondere die Gesetzgebung, die immer im Lichte der UN-BRK zu erfolgen habe.
Dusel forderte auch eine klare Regelung, dass der Sicherstellungsauftrag für die Intensivpflege bei der Krankenkasse bleibt und nicht durch die Hintertür auf die Menschen mit Intensivpflegebedarf abgewälzt werde.
Jürgen Dusel begleitet den Prozess der Gesetzgebung weiterhin aufmerksam und hält an dieser Stelle auf dem Laufenden.

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