Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Dresdner Positionen: Forderungen an die Bundesregierung erschienen am

Eine Gruppe von Menschen aufgestellt zum Gruppenbild. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Dresden.
Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern am 15. Oktober 2021 in Dresden. Quelle: Swen Reichhold

Am 14. und 15. Oktober haben sich die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in Dresden getroffen, um gemeinsam Forderungen an eine künftige Bundesregierung zu formulieren.

Zum Abschluss des 62. Treffens der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden haben die Beauftragten heute in Form von „Dresdner Positionen“ Forderungen für einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet. 

So fordern die Beauftragten, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. Unter anderem wird das Themenfeld "Umfassende Barrierefreiheit" benannt, hier zum Beispiel:

  • die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung.

Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.

Diskutiert wurde auch darüber, wie der Arbeitsmarkt inklusiver gestaltet werden kann. So fordern die Beauftragten die Einführung eines vierten Staffelbetrages für die beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, in doppelter Höhe des dritten Staffelbetrages.

Weiteres Thema: Völkerrechtliche Verpflichtungen: So soll mit den konkreten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene strukturiert umgegangen werden.

Im Einzelnen umfassen die „Dresdner Positionen“ 40 konkrete Forderungen. Fachlicher Schwerpunkt des Treffens selbst waren Fragen der digitalen Barrierefreiheit, ein im Hinblick auf den laufenden Umsetzungsprozess der Richtlinie (EU) 2016/2102 brandaktuelles Thema, angereichert mit Fachvorträgen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Onlinezugangsgesetz.

Sie können die Dresdner Position hinter diesem Link herunterladen.

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