Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Hitzeschutz inklusiv umsetzen! erschienen am

Himmel und Landschaft, zu sehen helle, gleißende Sonne. Text: Hitzeschutz inklusiv! Menschen mit Behinderungen müssen an der Entwicklung von Schutzplänen mitarbeiten. Hitzeschutz inklusiv
Im Zentrum eines inklusiven Hitzeschutzes muss stehen, dass bei allen Plänen und Maßnahmen Menschen mit Behinderungen einbezogen werden. Sei es in den einzelnen Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen. Quelle: Behindertenbeauftragter/Unsplash/Eelco Bohtlingk

In den letzten Tagen und Wochen wird viel über das Thema Hitzeschutz diskutiert. Auch Jürgen Dusel ist der Ansicht, dass mit Blick auf die zukünftigen klimatischen Entwicklungen Schutzpläne erarbeitet werden müssen, die insbesondere auch die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Daher wird auch für ihn dieses Thema weiter auf der Agenda stehen, um weitere Aspekte aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu geben. Im Zentrum steht für ihn zunächst, dass bei Plänen und Maßnahmen, die entwickelt werden, Menschen mit Behinderungen immer einbezogen werden. Sei es in den einzelnen Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen.

Hitzeschutz in Einrichtungen und Werkstätten

Leider gibt es keine Zahlen dazu, inwieweit der Hitzeschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Gesundheitseinrichtungen systematisch berücksichtigt wird. Da es jedoch auch in den meisten Kommunen in Deutschland bislang keine Hitzeschutzpläne gibt, kann vermutet werden, dass es auch in den Einrichtungen noch Lücken gibt.

Aus Sicht von Jürgen Dusel müsste es für jede Einrichtung der Behindertenhilfe, für jede Gesundheitseinrichtung verschriftlichte und mit den Menschen bzw. deren Selbstvertretung gemeinsam erarbeitete Aktionspläne geben, die Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen beantworten, zum Beispiel:

  • Gibt es eine verantwortliche Person für den Hitzeschutz in der Einrichtung?
  • Wie ist der Informationsstand bei Mitarbeitenden und/oder Bewohner*innen?
  • Braucht es Schulungen? Gibt es genügend Wasservorräte?
  • Sind Wasserspender barrierefrei?
  • Kann ein „Kühlraum“ für Notfälle eingerichtet werden?
  • Welche Erfrischungsmöglichkeiten gibt es?
  • Muss die Medikation bei Einzelnen angepasst werden?
  • Wie kann die Menüplanung umgestellt werden?
  • Wie können Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit systematisch und regelmäßig erfasst werden?
  • Muss die Personalplanung aufgrund eines höheren Pflegebedarfs angepasst werden?

Hier muss ganz klar unterschieden werden zwischen langfristigen und kurzfristigen Planungen und Maßnahmen. Denn auch für Einrichtungen gilt ganz besonders, dass beispielsweise nachhaltige bauliche Maßnahmen wie Begrünungen und Verschattungen überlebenswichtig werden können.

Um die Einrichtungen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, gibt es bereits gute Grundlagen. So hat sich beispielsweise im Land Berlin ein „Aktionsbündnis Hitzeschutz“ gegründet das solche Pläne als Muster bereitstellt. So etwas wäre auch für andere Bundesländer denkbar. Auch die Heimaufsicht der Länder und Kommunen ist hier gefragt, ihre Expertise bei diesem Thema einzubringen.

Hitzeschutz in den Kommunen

Menschen mit Behinderungen leben aber nicht nur in Einrichtungen. Auch deswegen ist es wichtig, dass die Kommunen Hitzeschutzpläne erarbeiten, denn die Verantwortlichen vor Ort kennen die Bedingungen am besten. Dies ist auch ein Ergebnis der „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“, veröffentlicht 2017 vom Bundesumweltministerium. Auch hier muss zwingend von Beginn an die Perspektive der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die kommunalen Behindertenbeauftragten. Diese wissen im Idealfall, welche Bedarfe da sind und wer gegebenenfalls gesondert einbezogen werden muss - also welche Einrichtungen es gibt, wo es besondere Wohngruppen gibt, wie viele Menschen mit Behinderungen es insgesamt gibt etc.

Wichtig ist darüber hinaus, dass alle Menschen sofort die Informationen erhalten, die sie brauchen, und zwar auch in für sie zugänglicher Form in Leichter Sprache oder Gebärdensprache. So gibt es zwar auf der Internetseite vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Rubrik „Sicher durch den Sommer“. Die entsprechenden Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache fehlen jedoch.

Eine Gruppe, die auch häufig aus dem Blick verloren wird, ist die Gruppe der Obdachlosen mit Behinderungen. Auch hier braucht es, wie im Winter eine Kältehilfe, im Sommer eine Hitzehilfe.

Kurz zusammengefasst die Forderungen für einen „inklusiven Hitzeschutz“

  • Die Einrichtungen sollten Hitzeschutzpläne erarbeiten, um vulnerable Gruppen zu schützen. Dabei müssen die Selbstvertretungen in jedem Fall einbezogen werden. Die Heimaufsichtsbehörden sollen unterstützend tätig werden und sicherstellen, dass Hitzeschutzpläne existieren.
  • Die Kommunen sollten Hitzeschutzpläne erarbeiten, diese gibt es bislang kaum. Ebenfalls unter Einbeziehung der kommunalen Behindertenbeauftragten und der Menschen mit Behinderungen. Auch auf Landesebene muss diese Perspektive selbstverständlich berücksichtigt werden.
  • Alle zentralen Informationen müssen so aktuell wie möglich in Leichter Sprache und Gebärdensprache kommuniziert werden. Zum Beispiel beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, bei den Landesministerien und auch in den Medien!
  • Grundsätzlich sollte dieses Vorgehen für alle Extremwetter-Ereignisse und Katastrophen gelten. Es braucht einen inklusiven Gesundheits- und Bevölkerungsschutz!

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