Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen: Was muss getan werden? erschienen am

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Bild-Text-Kachel: Links ein Bild von Martina Puschke, rechts ein Zitat von ihr: „Wir brauchen eine umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen - noch in dieser Legislaturperiode!“
Bild 1 von 3 Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2022

Am 25.11.2022 ist der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“.

Ein Tag, an dem wir unsere Homepage und unsere Kanäle als Plattform für dieses Thema bereitstellen wollen. Daher lassen wir verschiedene Vertreterinnen für Frauenrechte zu Wort kommen.

Sie berichten, welche konkreten Maßnahmen es braucht und welche Forderungen sie haben, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen insbesondere mit Behinderungen erstens vorzubeugen und zweitens Betroffene bei Gewalterfahrungen zu unterstützen.

Martina Puschke, Weibernetz e.V., Projekt „Politische Interessenvertretung behinderter Frauen“

„Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben häufiger Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Passgenaue Präventions- und Psychotherapieangebote sind jedoch Mangelware. Beratungsstellen, Frauenhäuser und Trauma-Ambulanzen sind meist nicht barrierefrei. Gewaltfördernde Strukturen in Wohneinrichtungen oder in Einrichtungen der Fluchthilfe werden kaum verändert.

Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wo bleibt die umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die von den Vereinten Nationen seit 2015 gefordert wird?

Diese Strategie muss alle Lebensbereiche von Frauen und Mädchen behinderungsübergreifend umfassen. Nur so kann der menschenrechtskonforme Schutz vor Gewalt gewährleistet werden! Einzelmaßnahmen reichen dabei nicht aus. Bund, Länder und Kommunen müssen die Gesamtstrategie angehen – noch in dieser Legislaturperiode!“

Internetseite www.weibernetz.de

Sandra Boger und Ceyda Keskin, Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V.

„Alle Menschen haben ein Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Menschen und insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben in ihrem Alltag jedoch nach wie vor sehr häufig Gewalt.  Sie müssen besser vor Gewalt geschützt werden, müssen sich selber besser schützen können. Deswegen brauchen wir dringend die Umsetzung von umfassenden Gewaltschutzstrategien und ein barrierearmes und bedarfsgerechtes Hilfesystem für alle Menschen! Denn Gewalterfahrungen sind kein individuelles Schicksal - es handelt sich hier meist um ein strukturelles, institutionelles Problem. Dagegen gilt es zu handeln.

Unbedingt erforderlich sind daher bundesweit geltende Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Absolut zentral sind dabei auch Mindeststandards: an deren Erarbeitung und Umsetzung vor Ort müssen Expertisen von Frauenbeauftragten, Fachberatungsstellen und den verschiedenen, in der Einrichtung lebenden oder arbeitenden Menschen mitwirken. Dafür brauchen sie entsprechende Ressourcen, wie zum Beispiel Zeit, Geld und Schulungen.“

Internetseite Frauen gegen Gewalt e.V.

Internetseite Projekt "Suse"

Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen stark machen

„Gerade Frauen in Einrichtungen dürfen nicht vergessen werden! Frauen mit Behinderungen sind nach wie vor in hohem Maße von Gewalt betroffen, das gilt besonders auch für Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten. Seit 2017 setzen sich Frauen-Beauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen dafür ein, dass betroffene Frauen die nötige Hilfe bekommen, wenn sie Gewalt erleben. Das reicht aber noch lange nicht! 

Das Bundesnetzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen – Starke.Frauen.Machen. e.V. fordert deswegen: 

  • Die bereits jetzt für die Einrichtungen verpflichtenden Gewaltschutzkonzepte müssen wirkungsvoll und partizipativ umgesetzt werden! Dazu gehören intensive Schulungen zum Thema Gewaltschutz sowohl für die Frauen-Beauftragten als auch für die Frauen in den Einrichtungen.
  • Es muss unabhängige Anlaufstellen für Betroffene geben. Die Umsetzung des Gewaltschutzes in den Einrichtungen muss unabhängig geprüft und überwacht werden.
  • Nicht nur in den Werkstätten für behinderte Menschen, auch in Wohneinrichtungen muss es unbedingt Frauen-Beauftragte geben. Dafür braucht es klare und bundeseinheitliche Regelungen zur Arbeit der Frauen-Beauftragten in den Wohneinrichtungen.
  • Beratungs- und Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen müssen auch für Frauen mit Behinderungen flächendeckend und barrierefrei zugänglich sein.
  • Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen muss ein Thema sein. Viel zu oft wird das Thema noch tabuisiert. Alle Frauen müssen Zugang zu barrierefreien Informationen rund um das Thema Gewalt haben!

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