Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Barrierefreies Wohnen für alle! erschienen am

Ein zweigeteiltes Bild. Links das Logo der Koordinierungsstelle, Rechts der Text: Neues vom Inklusionsbeirat. Neues vom Inklusionsbeirat
Neues vom Inklusionsbeirat Quelle: Behindertenbeauftragter

Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle fordert „Barrierefreies Wohnen für alle!" und hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.

Der Inklusionsbeirat fordert die Mitglieder des „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ auf, Barrierefreiheit als Standard im geförderten Wohnungsbau zu verankern. Ebenso fordert der Beirat, dass auch im freifinanzierten Wohnungsbau die rechtlichen Vorgaben für barrierefreies Bauen ambitionierter ausgestaltet werden. Auch Maßnahmen für Umbau und Bestandsschutz sollen stärker in den Blick genommen werden. Hierzu hat der Beirat ein Papier veröffentlicht, dass Sie unter folgendem Link einsehen können:

Das komplette Positionspapier hier zum Download.

Hintergrund ist das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“: Es wurde ins Leben gerufen von Bundesbauministerin Klara Geywitz und setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammensetzen. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Länder sind unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft vertreten. Im Oktober hatte es erste Ergebnisse präsentiert: So soll unter anderem das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ bedarfsgerecht ausgestattet werden und mit entsprechenden Länderprogrammen abgestimmt werden. Außerdem soll es einen verstärkten Fokus auf Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung geben. Auch öffentliche Gebäude des Bundes sollen verstärkt barrierefrei gemacht werden. Im Weiteren sollen unter anderem die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung im Hinblick auf Vorgaben zur Barrierefreiheit bis 2024 geprüft werden.

Über die Staatliche Koordinierungsstelle und den Inklusionsbeirat

Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN - Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Sie ist mit Vertreter*innen von bundesweit agierenden Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat.

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