Das ist der neue Inklusionsbeirat!erschienen am

Eine Gruppe von Menschen aufgestellt zum Gruppenbild vor dem Kleisthaus.
Die Mitglieder des neuen Inklusionsbeirates der 21. Legislaturperiode Quelle: Behindertenbeauftragter

Am Dienstag kam der Inklusionsbeirat der neuen Wahlperiode zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen!

Der Beirat ist das zentrale Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention. Er hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft zu begleiten.

Zu den wichtigsten Themen des Beirats in dieser Wahlperiode zählen unter anderem die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Gesundheitswesen sowie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch in den inklusionspolitischen Vorhaben wider, auf die sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag geeinigt haben.

Den Vorsitz führt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Die Mitglieder des Beirats sind bundesweit tätige Verbände und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören:

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