Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Gesetzentwurf des BMG: Kosten dürfen nicht den Wohnort diktieren!
Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern erschienen am

Ausgabejahr 2019
Datum 13.12.2019

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dabei geht es um das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPREG (ehemals RISG), das die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Be-handlungspflege regeln soll.

Die Beauftragten kritisieren, dass auch der neue Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 lit. d, dass „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen [sind].“

„Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Versorgung haben, würden mit diesem Gesetzentwurf deutlich schlechter gestellt als bisher,“ so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. „Nicht mehr die Betroffenen selbst, sondern die Krankenkassen sollen zukünftig entscheiden, wo die Behandlung stattfindet - ob zu Hause, im Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Intensivpflege. Das ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte,“ so Dusel.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Länder, kritisiert darüber hinaus die mangelhafte Einbindung der Menschen mit Behinderungen: „Zudem fordere ich Herrn Spahn auf, die Verbände der Menschen mit Behinderung und den Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausführlich an dem Entwurfsprozess zu beteiligen und ausreichende Fristen für die Verbändeanhörung zu gewähren. Ein Prozess auf Augenhöhe sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein!“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach vehementen Protesten der Verbände der Menschen mit Behinderungen, Ärzten und des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, den ersten Gesetzesentwurf des RISG, jetzt GKV-IPREG, angepasst. Der Widerstand richtete sich vor allem dagegen, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung aus Kostengründen zur Ausnahme werden sollte. Nun wurde ein sogenannter Bestandsschutz eingefügt, der aber nicht für zukünftige Fälle gelten soll. Der zweite Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortanhörung. Den Entwurf finden Sie hier.

Die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Kritik geäußert.

Die Erklärung finden Sie hier.

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