Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Navigation und Service

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus: Bundesbeauftragter warnt vor Behindertenfeindlichkeit und Hassrede erschienen am

Ausgabejahr 02/2020
Datum 27.01.2020

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) warnt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, vor Behindertenfeindlichkeit, Ableismus und Hassrede. Anlass ist das Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus. Der sogenannten Aktion T4 fielen über 70.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Deutschland zum Opfer, den Krankenmorden in der Zeit des Nationalsozialismus europaweit über 200.000 Menschen. Darüber hinaus wurden ungefähr 400.000 Menschen zwangssterilisiert.

„Menschen mit Behinderungen sind auch heute tagtäglich Diskriminierungen ausgesetzt. Es beginnt damit, dass das Wort „behindert“ als Beleidigung benutzt wird und endet im schlimmsten Fall mit Hassrede und tätlichen Angriffen. Nicht selten wird Menschen mit Behinderungen die Kompetenz oder sogar die Berechtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgesprochen,“ so der Beauftragte. „Der bittere Befund auch 75 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus ist: Leider sind viele immer noch nicht frei davon, vermeintliche Minderheiten ungleich zu behandeln oder abzuwerten. Wir dürfen deswegen nicht den Fehler machen, bei Diskriminierungen oder auch Hassrede im Internet wegzuschauen, dies kleinzureden oder die Betroffenen zu vereinzeln. Denn das Prinzip ist immer das gleiche, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Alter, Religion oder Behinderung. Hassrede bereitet den Boden für schreckliche Taten. Es ist unser aller Verantwortung, dem aktiv, entschieden und mit Zivilcourage entgegenzutreten,“ so Jürgen Dusel.

Hintergrund:
Ableismus bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ausschließlich auf ihre Beeinträchtigung reduziert werden. Damit einher geht eine Abwertung (wegen einer Beeinträchtigung) oder aber eine Aufwertung (trotz einer Beeinträchtigung). Damit erleben behinderte Menschen durch den Ableismus das, was Menschen mit Migrationshintergrund durch den Rassismus widerfährt oder Frauen durch Sexismus erleben. In jedem Fall werden die Betroffenen nicht als gleichberechtigte Gegenüber wahrgenommen, sondern etikettiert und auf- oder abgewertet. (Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V., ISL)

Die Rede des Beauftragten anlässlich des Gedenkens am 27. Januar 2020 finden Sie hinter diesem Link.

Seitennavigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz