Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Medienstaatsvertrag: Barrierefreiheit muss fest verankert werden! erschienen am

Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern

Ausgabejahr 03/2020
Datum 29.01.2020

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an die Länderregierungen und Länderparlamente. Dabei geht es um den von den Regierungschefinnen und Regierungschefs im Dezember 2019 beschlossenen Medienstaatsvertrag. Die Beauftragten kritisieren, dass dieser nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen eklatanten Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.

„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Information und mediale Teilhabe. Es geht nicht nur um barrierefreie Nachrichten, sondern auch darum, dass sie selbstverständlich im Büro oder mit Freunden mitreden wollen, wenn es zum Beispiel um die neuesten Serien geht. Wir brauchen deswegen eine ganz klare Verpflichtung privater Anbieter,“ so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

„Öffentliche und private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, die Barrierefreiheit umzusetzen. Freiwilligkeit alleine wird uns hier nicht mehr weiterhelfen,“ so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern.

Die Beauftragten aus Bund und Ländern fordern deshalb unter anderem:

• Eine stärkere Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter.
• Die Erarbeitung von Aktionsplänen mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen.
• Eine Regelung zur Einrichtung einer einzigen leicht zugänglichen und öffentlich verfügbaren Online-Anlaufstelle für Beschwerden zur Barrierefreiheit. Wir schlagen vor, diese Stelle bei der Schlichtungsstelle BGG einzurichten und mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten. Auch ein anschließendes Schlichtungsverfahren ist verbindlich zu regeln.
• Die Sicherstellung von barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen Medien.

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Kritik geäußert. Diese Erklärung finden Sie im Anhang.

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