Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Gefahren durch mangelhafte Notfallinformationen: Mehr Barrierefreiheit notwendig erschienen am

Kaum Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache oder leichter Sprache verfügbar

Ausgabejahr 06/2020
Datum 09.03.2020

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel kritisiert, dass im Falle von besonderen Situationen oder auch Notfallsituationen kaum barrierefreie Informationen verfügbar sind. Insbesondere taube Menschen, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder auch Menschen mit Lernschwierigkeiten haben wenig Chancen, selbstständig an Informationen zu kommen - wie zum Beispiel im Fall Coronavirus. Laut Deutschem Gehörlosen Bund leben in Deutschland ungefähr 80.000 Gehörlose.

„Barrierefreie Kommunikation sollte immer der Standard sein, aber besonders in außergewöhnlichen Situationen wie zum Beispiel beim Coronavirus muss sie oberstes Gebot sein. Denn fehlende Informationen bedeuten eine konkrete Gefahr für die Menschen,“ so der Beauftragte. „Weder die Bundesregierung noch nachgeordnete Behörden wie das Robert Koch-Institut, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellen aktuelle barrierefreie Informationen bereit - sei es in Erklärvideos oder bei Pressekonferenzen. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen und die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache sollten jedoch Standard sein. Das gilt auch für Anbieter von audiovisuellen Medien.“

Bereits Anfang des Jahres hatten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Erklärung zum Medienstaatsvertrag gefordert, die Versorgung mit barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen Medien sicherzustellen. Darüber hinaus fordert Artikel 21 der UN-BRK, dass Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, rechtzeitig in zugänglichen Formaten und Technologien zur Verfügung gestellt werden. Weiter heißt es dort: „Massenmedien, einschließlich Anbieter von Informationen über das Internet, sollen dazu aufgefordert werden, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten.“

Menschen mit Behinderungen, die sich in ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt sehen, können sich übrigens zur Unterstützung an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

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