Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Schlichtungsstelle BGG legt vierten Jahresbericht vor erschienen am

Schlichtungsstelle mittlerweile feste Institution: Anträge und Verfahren steigen weiter

Ausgabejahr 2021
Datum 05.05.2021

Heute veröffentlicht die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren vierten Jahresbericht (2020). Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.

„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Dieses Recht jedoch im Alltag zu bekommen, das ist oftmals nicht so leicht - auch wenn öffentliche Verwaltungen zu Barrierefreiheit verpflichtet sind“, so Jürgen Dusel. „Der vorliegende Jahresbericht zeigt deutlich, dass die Schlichtungsstelle mittlerweile eine unverzichtbare Institution ist. Ihre Arbeit ist dringend notwendig, weil sie damit auch ihren Beitrag zum sozialen Frieden leistet. Ich begrüße daher die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geplante Ausweitung von Schlichtungsverfahren auf private Produkte und Dienstleistungen sehr. Dies ist eine sinnvolle und konsequente Entscheidung.“

Der für den Berichtszeitraum 2020 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle fest etabliert hat. Gerade in der aktuellen, durch die Corona-Pandemie bedingten Situation konnte sie in vielen Fällen erreichen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei den Maßnahmen des Bundes berücksichtigt wurden.

Die Schlichtungsstelle wurde 2020 183 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen das „Benachteiligungsverbot“ (70%), die „Rechte auf Gebärdensprache und andere Kommunikation (14%), den Bereich „physische Barrierefreiheit“ (6%), „barrierefreie Informationstechnik“ (4%), „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ (3%) und „verständliche/Leichte Sprache“ (3%). Doppelerfassungen werden nicht vorgenommen: Wäre dies der Fall, läge zum Beispiel der Bereich „barrierefreie Informationstechnik“ bei fast 10 Prozent der Anträge - weil Anträge aus dem Bereich Deutsche Gebärdensprache oder Leichte Sprache auch diesem Thema zugeordnet werden könnten. (Diese Zahlen entstammen den Kapiteln 7 „Erfahrungen im Berichtszeitraum“ und 8 „Statistik“)

In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden.

Im geplanten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (derzeit im parlamentarischen Verfahren) ist eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches der Schlichtungsstelle vorgesehen. Dann sollen auch Anträge möglich sein, die sich auf den Privatsektor beziehen.

Den kompletten Jahresbericht 2020 der Schlichtungsstelle BGG können Sie hier abrufen. Es gibt eine Fassung in Alltagssprache, sowie Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel - Jahresberichte (behindertenbeauftragter.de)

Kontakt bei Rückfragen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805

E-Mail: presse@schlichtungsstelle-bgg.de – Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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