Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Gesamtkonzept bei Corona-Schutzmaßnahmen fehlt erschienen am

Behindertenbeauftragter vermisst hinreichenden Schutz für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie: Forderung nach einem Gesamtkonzept bei Impf-, Schutzmasken- und Testverordnung

Ausgabejahr 2021
Datum 15.01.2021

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, beobachtet die ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus mit Sorge, da es hier noch an einem schlüssigen Gesamtkonzept fehle.

„Aller Augen ruhen derzeit auf dem Impfstoff, der zur Verfügung steht und der Reihenfolge, in der er verabreicht wird“, so Jürgen Dusel. Dafür gebe es gute Gründe. Aber es gebe eine ganze Reihe von Erkrankungen, die in der Impfverordnung gar nicht erwähnt würden. Er begrüßt daher die neuen Empfehlungen der STIKO, die Einzelfallentscheidungen ermöglichen, so dass Personen, die bislang nicht explizit erfasst sind, in eine Priorisierungskategorie eingeordnet werden können. Diese Möglichkeit der individuellen Einstufung müsse schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Konzentration auf den Impfstoff verstelle allerdings den Blick auf andere Schutzmaßnahmen, z.B. FFP-Masken und Schnelltests.

Die in der Impfverordnung geregelte Priorisierung ist aus Sicht des Beauftragten zwar plausibel, wenn es darum geht, angesichts knapper Ressourcen den größtmöglichen Nutzen des vorhandenen Impfstoffs zu erzielen. Dazu gehört nicht nur der Schutz vulnerabler Gruppen, sondern auch die wirksame Verhinderung eines Zusammenbruchs des Gesundheitssystems so der Beauftragte. „Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum z.B. Menschen, die nicht prioritär geimpft werden, nicht wenigstens prioritär Zugang zu anderen Schutzmaßnahmen erhalten.“

In Ergänzung zur Impfstrategie sollten daher nach Auffassung des Beauftragten insbesondere vulnerable Gruppen in die Lage versetzt werden, sich bestmöglich zu schützen. „Die Versorgung mit FFP2-Masken muss deutlich ausgeweitet werden. Außerdem sollten Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko und deren Kontaktpersonen einen Anspruch auf Schnelltests haben“, so Jürgen Dusel. Sowohl bei der Erarbeitung der Testverordnung als auch bei der Schutzmaskenverordnung hat der Behindertenbeauftragte dem Bundesgesundheitsministerium entsprechende Vorschläge gemacht. Hier besteht aus seiner Sicht dringend Anpassungsbedarf, damit Impfverordnung, Schutzmaskenverordnung und Testverordnung sich ergänzen und gemeinsam ein sinnvolles und für alle nachvollziehbares Gesamtkonzept bilden. Daran fehlt es derzeit.

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