Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Dusel: Gutes Fundament für mehr barrierefreien Wohnraum erschienen am

„Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ heute im Kanzleramt

Ausgabejahr 2022
Datum 12.10.2022

Zum heutigen Bündnis-Tag des „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ im Bundeskanzleramt begrüßt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die im Bündnis erzielten Ergebnisse.

Jürgen Dusel: „Wir alle sind uns einig, dass wir nicht nur bezahlbaren Wohnraum brauchen, sondern dass wir nachhaltig bauen müssen. Nachhaltigkeit hat aber nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Dimension. Wir haben in Deutschland einen erheblichen Mangel an barrierefreien Wohnungen. Wenn wir in den nächsten Jahren 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen bauen, dann wäre es fatal, diese Wohnungen nicht barrierefrei zu bauen. Deswegen bin ich froh, dass wir uns im Bündnis darauf verständigt haben, bei der sozialen Wohnraumförderung die Investitionen in das Bauen ohne Barrieren in den Fokus zu nehmen. Das ist ein gutes Fundament. Grundsätzlich sollte unser Ziel aber auch sein, im freifinanzierten Bereich mehr barrierefrei zu bauen. Daher meine Botschaft an die Immobilienwirtschaft: Das Bauen ohne Barrieren ist lukrativ. Wohnungen ohne Stufen und Stolperfallen, mit ausreichend Bewegungsfläche und viel Licht sind ein Gewinn für alle - und nur marginal teurer. Barrierefreiheit hat das Potenzial, ein Qualitätsstandard für modernes Bauen zu werden. Und gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft ist es unsinnig, Wohnungen mit Barrieren zu bauen.“

Das Bündnis hat sich zum Thema Barrierefreiheit auf folgende konkrete Maßnahmen verständigt:

  • Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ soll bedarfsgerecht ausgestattet werden und mit entsprechenden Länderprogrammen abgestimmt werden.
  • Verstärkter Fokus auf Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Einschließlich Erhebung von Daten zur Anzahl neu errichteter barrierefreier Wohnungen auf der Grundlage einer abgestimmten Definition von Barrierefreiheit.
  • Entwicklung und Umsetzung des Bundesprogramms Barrierefreiheit.
  • Verstärkter Aus- und Umbau der öffentlichen Gebäude des Bundes, um den Zugang barrierefrei zu gestalten.

Die Zusammenarbeit im Bündnis wird bis 31.12.2025 fortgeführt. Im Weiteren sollen unter anderem die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung im Hinblick auf Vorgaben zur Barrierefreiheit bis 2024 geprüft werden. Der Behindertenbeauftragte wird den Prozess in beratender Funktion weiterhin konstruktiv begleiten.

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