Jürgen Dusel zum BGG-Änderungsentwurf der Bundesregierung: trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschafterschienen am

Ausgabejahr 2026
Datum 11.02.2026

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kommentiert den Regierungsentwurf für die BGG-Reform:

„Endlich haben wir einen Regierungsentwurf für die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes - aus inklusionspolitischer Sicht eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Schließlich warten über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland darauf, dass Barrierefreiheit umfassend hergestellt wird und sie ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe wahrnehmen können - auch im privaten Bereich. Der UN-Fachausschuss hat dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 angemahnt. Deshalb begrüße ich es, dass sich das Kabinett nun mit diesem Gesetzesentwurf befasst und ihn beschlossen hat.

Es ist gut, dass durch diesen Regierungsentwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden und dass Bestandsbauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden sollen.

Auch die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen endlich eine Gesetzeslücke, auf die Betroffene seit 2024 hingewiesen haben. Denn seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr konnten sie damit nicht wahrnehmen.

Doch diese Verbesserungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird:

Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung so genannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also z. B. von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substantiell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!

Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt.

Vielleicht führt dieser Entwurf zur Änderung des BGG aber wenigstens dazu, den Unternehmen zu zeigen, dass sie mit mehr Barrierefreiheit den Service verbessern und Kundengruppen hinzugewinnen können.

Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als er bei der Ausgestaltung dieses Gesetzesentwurfs zum Tragen kam.“

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