Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen erschienen am

Online-Fachveranstaltung: Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen am Freitag, den 10.12.2021 von 10:00 – 16:00 Uhr

Zeitraum

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Menschen mit Behinderungen sind vor Gewalt zu schützen. Das gibt Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention vor.
Auf unserer Fachveranstaltung am: 10. Dezember 2021, dem Internationalen Tag der Menschenrechte möchten wir mit Ihnen gemeinsam der Frage nachgehen, wie der Schutz vor Gewalt in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe verbessert werden kann und was es dazu braucht.

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